Unterhaltsvorschuss abbezahlen?

2 Antworten

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Da muss unterschieden werden.

Du kannst nachweislich nicht mehr zahlen und hast das, was du zahlen konntest gezahlt. Dann ist der Fall erledigt, wenn das Kind seinen Bedarf komplett selbst decken kann.

Bekommt das Kind nun z.B. 314 Euro Unterhaltsvorschuss und hat eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 600 Euro, dann würde von der Unterhaltsvorschusskasse gerechnet werden:

600 - 100 Euro (ausbildungsbedingter Mehraufwand) - 83,33 Euro (Werbungskosten) = 416,67 Euro.

Davon würde aber nur die Hälfte angerechnet.

Also wird gerechnet:

416,67 : 2 = 208,40 (gerundet)

314 (Unterhaltsvorschuss) - 208,40 = 105,60 Euro gibt es noch an Unterhaltsvorschuss.

Für dich bedeutet es allerdings, da das Kind unter 18 ist und du (noch) alleine für den Barunterhalt verantwortlich bist, dass die Ausbildungsvergütung auch nur zur Hälfte angerechnet wird, genau wie das Kindergeld.

Verdienst du also bis 1900 Euro bereinigtes Netto, dann liegt der Bedarf des Kindes bei 533 Euro.

Zieht man das halbe Kindergeld ab, dann verbleiben 423,50 Euro.

Zieht man davon nun 250 Euro ab (Hälfte der Ausbildungsvergütung und vorheriger Abzug von 100 Euro Pauschale), dann hat das Kind noch einen Anspruch von

423,50 - 250 = 173,50 Euro.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

Du bist allerdings ein Mangelfall und kannst offensichtlich derzeit nicht mehr als 80 Euro zahlen. Aber die zahlst du dann auch auf jeden Fall weiter, da es ja noch einen ungedeckten Bedarf in Höhe von 173,650 Euro gibt !

Einen Teil übernimmt die Unterhaltsvorschusskasse und zwar dann 105,60 Euro. Davon zahlst du ja schon mal 80 Euro. Also Unterhaltsvorschuss am Ende nur 25,60 Euro.

Es bleibt somit aber immer noch ein ungedeckter Bedarf!

Und es bleibt natürlich die Frage nach dem "warum kannst du nicht mehr zahlen? Findest du nirgendwo einen Job? Kannst du krankheits- oder altersmäßig nicht arbeiten? Könntest du mit einem Minijob was dazu verdienen um es für den Unterhalt einzusetzen?

Es kommt also insgesamt jetzt entscheidend darauf an wie hoch die Ausbildungsvergütung ist.

Die zweite Frage war ja, ob über die Jahre nun Schulden aufgelaufen sind.

Das musst du mit der Unterhaltsvorschusskasse klären, da wir ja nicht die Gründe kennen, die zum Mangelfall geführt haben oder ob es irgendwas gibt, was du dort "Schuldschein - mässig" unterschrieben hast.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

ASPPSA 
Beitragsersteller
 27.09.2022, 12:53

Das ist mal eine super Antwort.

Also die Jahre davor habe ich aus eigener Tasche gezahlt. Von Geburt an bis zum 12ten Lebensjahr. Es geht nun quasi erst ab dem 12ten Lebensjahr los. Ich habe Netto ca 1.400. Die Kindesmutter hat Unterhaltsvorschuss beantragt. Titel usw gibt es nicht. Das Jugendamt hat mich angeschrieben und um meine Einkünfte gebeten, die ich offen gelegt habe. Dann haben die angefangen zu rechnen und mir postialisch mitgeteilt 80€ als Forderung zu zahlen, was ich mache.

Meine Anwältin in einem Informationsgespräch sagte bei gleicher Erklärung, daß es damit getan ist, weil mehr kann ich nicht ausser mein Einkommen würde sich auffallend erhöhen. Auf eine Nachforderung in 4 bzw 5 stelligen € Bereich hätte ich zu 99% nicht zu befürchten.

Das ist ja das was ich bezweifle und jeder sagt was anderes. Das Verwirrt einfach nur noch.

Kessie1  27.09.2022, 13:02
@ASPPSA

Eine befürchtete "Nachforderung" über die ganzen Jahre sehe ich hier auch nicht, da du dem Amt klar nachgewiesen hast, dass es eben nichts zu holen gibt und zwar beim besten Willen nicht.

Bei 1400 Euro netto hätte man dir natürlich versuchen können ein fiktives Einkommen zu unterstellen. Viele Jugendämter verzichten allerdings darauf auch gerne , weil dies mit Arbeit, Recherchen, Schreiben, Rechtsgrundlagen verbunden ist.

Und sie scheuen auch den Gang vor Gericht. Glück für den Unterhaltszahler, Pech für den Berechtigten.

Anders hätte es ausgehen können, wenn die Kindsmutter nun vor Gericht gezogen wäre. Und da mögen mir die Jugendamtsmitarbeiter verzeihen, aber es fehlt hier oft an Rechtskenntnissen und es wäre auch nicht so, dass sich die Jugendämter nun besonders stark machen für den Unterhaltsberechtigten. Unterhaltsvorschuss gewährt, Ende der Geschichte. Zumal da auch nicht selten sich die Welt bunt gerechnet wird und das nicht nur zum Vorteil der Berechtigten.

Aber solange bei dir eine Beschäftigung vorliegt, das Amt das auch so anerkannt hat dass es auf einen Mangelfall hinaus läuft, ist alles im grünen Bereich und du wirst keine Rechnung über die gezahlten Leistungen der letzten 4 Jahre bekommen.

Erkundige dich beim Jugendamt.

Meiner Meinung nach wirst du aber alles bezahlen müssen.