Unterhaltsvorschuss ab 18?

2 Antworten

Wenn Du Freund Google korrekt befragt hättest, wüsstest Du, dass Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt längstens bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres gezahlt werden kann.

Ab dem 18 Geburtstag besteht darauf kein Anspruch mehr und selbst wenn Du noch keine 18 Jahre wärst, würde nach deinem Auszug kein Anspruch mehr bestehen, dafür muss das Kind im Haushalt des Elternteils leben und gemeldet sein.

Je nach individueller Situation besteht ab der Vollendung des 18 Lebensjahres längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld, wenn Du z.B.in einer Ausbildung bist.

Dann könnte dir das Kindergeld zustehen, wenn Du nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro bekommst.

Von Experte isomatte bestätigt

Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis 18 und auch nur dann, wenn das Kind Zuhause wohnt bei einem Elternteil.

Und dein Vater soll Unterhalt zahlen, weil...?

Du musst wegen der Ausbildung ausziehen? Dann beantrage Berufsausbildungsbeihilfe. Du machst eine schulische Berufsausbildung oder du willst studieren? Dann beantrage BAföG.

Du willst ausziehen, ohne dass es dafür eine Notwendigkeit gibt: da muss dein Vater eh nicht bezahlen.