Müssen meine Eltern Unterhalt im Studium zahlen?
Folgende Situation:
Ich habe zum WS19/20 angefangen an der TU Dortmund zu studieren. Bisher bin ich immer vom Elternhaus Zimmer Uni gependelt (min. 1 Std/Weg) und würde aus mehreren Gründen gerne ausziehen. Wie sieht es aus mit Unterhalt/Kindergeld etc. aus? Ich jobbe nebenbei, habe allerdings einen befristeten Vertag (Werksstudent). Bafög Antrag läuft, mache mir da aber nicht allzu große Hoffnung. Als ich meine Eltern drauf ansprach war „geh doch dafür arbeiten“ die Kernaussage der Antwort. Wenn ich das Ruder selbst in die Hand nehme und mich um ein Zimmer/eine Wohnung kümmere müssen sie mir dann mehr als das Kindergeld bzw. Unterhalt zahlen? Hat da jemand Erfahrung?
bin 20 Jahre alt falls das eine Relevanz hat 😬
4 Antworten
Natürlich.
Du musst nicht arbeiten für Deinen Lebensunterhalt. Kindergeld stünde Dir nach Deinem Auszug zu. Allerdings hast Du edin Dach über dem Kopf.
Rede mit den Eltern, vlt. zahlen sie Dir eine Wohnung.
Dein Eltern stellen Dir eine Unterkunft zur Verfügung und bestimmt ist auch immer etwas im Kühlschrank. Damit kommen sie ihrer Verpflichtung nach.
Wenn Du Dir in der Nähe der Uni eine eigene Bleibe suchst bekommst Du das Kindergeld. Bafög wäre ein weiterer Baustein und ein Job ist auch nicht schlecht. Deine Chancen auf weitern Barunterhalt von Deinen Eltern hängen auch von deren finanziellen Möglichkeiten ab.
Wenn ein Umzug wegen der Entfernung wirklich eine bessere Lösung für Dich ist wäre es gut wenn Du Dich mit Deinen Eltern einigst und sie überzeugst. Dann fällt es ihnen auch leichter Dich finanziell zu unterstützen. Ein Unterhaltsanspruch in bar wäre auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar - das sollte aber nur die allerletzte Möglichkeit sein wenn Du damit leben willst die Beziehung dauerhaft zu vergiften.
In Deutschland ist es ohne Unterhaltszahlungen im Prinzip nicht möglich zu studieren. Die Mieten in Unistädten übertreffen weit das, was man mit einem Minijob nebenbei verdienen kann. Wenn man keinen Anspruch auf bafög hat und sich nicht stark durch einen privaten Studienkredit verschulden will, gibt es keine andere Möglichkeit, als Unterhalt zu erhalten. Insbesondere wenn man nicht zuhause wohnt, beträgt der Anspruch (je nach Umstand etc) bei vollem Gehalt etwas über 850 Euro monatlich. Und die sollten auch, je nachdem, wie viel gebraucht wird, gezahlt werden.
Wenn deine Eltern dir Wohnraum zur Verfügung stellen, haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan. Das Kindergeld kannst du direkt bekommen, wenn du eine eigene Wohnung hast.
Entscheidend ist, ob du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast.
Wenn nein sind deine Eltern dir gegenüber tatsächlich Unterhaltspflichtig.