Unterhalt bei Trennung der Eltern?

4 Antworten

Anspruch auf Kinderngeld haben grundsätzlich die Eltern, und das Ausbldungsgehalt heißt Ausbildungsvergütung.

Berufsausbildungsbeihilfe könntest Du vielleicht noch bekommen und stattdessen keinen Unterhalt mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Von Experte isomatte bestätigt

Du hast also zusammen 1000 EUR. Von der Ausbildungsvergütung werden 100 EUR abgezogen als ausbildungsbedingter Mehrbedarf. Bleiben 900 EUR.

Dir stehen somit noch 30 EUR zu von den Eltern. Allerdings nur dann, wenn sie den Auszug befürworten oder du wegen der Ausbildung ausziehen musst.

Mit eigener Meldeadresse wird nicht mehr nach dem unterhaltsrechtlichen Einkommen der Eltern berechnet, sondern mit der Pauschale in Höhe von 930 EUR.

Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden. 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn das deine Erstausbildung ist, musst Du nach deinem Auszug erst einmal vorrangig BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, bevor Du über Unterhalt von den Eltern nachdenkst.

Einen kostenlosen Rechner für BAB - findest Du im Internet.

Dazu müssten sie auch erst einmal leistungsfähig sein.

Nach deinem Auszug stünden dir derzeit theoretisch im Monat 930 Euro an Unterhalt zu.

Dir steht nach dem Auszug das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wird voll auf die 930 Euro angerechnet.

Deine Nettovergütung wird um einen pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen von 100 Euro bereinigt, es blieben dann also noch 650 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Zusammen mit dem Kindergeld würdest Du auf 900 Euro anrechenbares Einkommen kommen, wenn es kein BAB - geben würde, deine Eltern entsprechend leistungsfähig wären und dein Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig wäre bzw.von den Eltern gewollt, stünde dir an Unterhalt noch 30 Euro zu.

Das kommt auf das Einkommen der Eltern an.

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 - (Familie, Studium, Wohnung)

Kessie1  07.08.2024, 20:25

Nicht mit eigener Meldeadresse des Kindes. Da wird mit der Pauschale in Höhe von 930 EUR gerechnet.

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