Unterbodenbeleuchtung Auto Blau?
Hallo,
Laut Polizei darf ich Unterbodenbeleuchtung an haben auf Parkplätzen wenn Motor aus ist und Zündung aus ist...
Da ich im google immer wieder Lese, das Unterbodenbeleuchtung schon am anbringen verboten ist gibt es ne strafe...
Ich wurde damals 50€ verwsrngeld bestraft, weil ich Idiot vergessen hatte während der fahrt.
Allerdings meine bodenbeleuchtung läuft jetzt über zigarrettenanzünder und ja...
Also Fahrschule sagt im Stand bzw Parken erlaubt
Polizei Station sagt ebenfalls das selbe,
Verkehrs dienst Polizei sagt es auch das selbe
Tüv auch
Nur im Internet von leuten mit Ihren Antworten anbringen macht szrafbar sowas glaube ich nicht was sagt Ihr dazu?
4 Antworten
In der Regel unterscheiden die, ob die Fläche abgesperrt ist. Sprich diese nicht ohne weiteres aus dem öffentlichen Verkehrsraum befahren werden kann. Dann sollte das mit Zündung an kein Problem darstellen.
Anders verhält es sich wenn es z.B. der Parkplatz einer Tankstelle ist. Da ist ärger mit der Polizei vorprogrammiert.
Lass dir ggf. Schriftlich vom TÜV abnehmen/Eintragen und mit dem Vermerk dass Einschalten während der Fahrt. Bauartbedingt (technisch) nicht möglich ist, da der Schalter z.B. im Kofferraum verbaut ist.
Das ding ist geklebt, und läuft per fernbedienung und zigarrettenanzünder
Du darfst eine UBB im öffentlichen Straßenverkehr nicht montiert haben.
Montiert werden dürfen nur lichttechnische Einrichtungen welche zugelassen und einer bestimmten zugelassenen Beleuchtung entsprechen sind, eine UBB entspricht genau diesen nicht.
Siehe StVZO Paragraph 49a Abs.1 im ersten Satz steht dies schon beschrieben.
Ja und dann wundern die sich das ich das anbringe weil mir die Polizei das gesagt hat
Hilft dir nur nichts weiter, da eben nicht erlaubt.
Da können dir noch weitere 1000 Leute erzählen es wäre erlaubt, es wird nicht richtiger dadurch.
Die Unterbodenbeleuchtung ist tatsächlich im Straßenverkehr vorboten. Sie darf zwar verbaut sein, allerdings darf sie nicht angeschlossenen sein.
Das ist das komische an der Sache. Sobald der Stecker ab ist, dann gilt eine Lichttechnische Einrichtung als nicht verbaut.
Also du darfst es verbaut haben, aber während der Fahrt darfst du es nicht anschalten können.
Es hat immer die Polizei/ Gesetzgeber recht.
Im Internet kann Ja jeder was reinschreiben....
Ja das zun beispiel war von der Tageszeitung " Das gilt auch für den Trend der LED-Unterbodenbeleuchtung. Die gibt es in vielen Farben als flexible Streifen im Set mit Funkfernbedienung für unter 100 Euro. Die Lichttechnik erzeugt aber zusätzliche Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren, zum Beispiel durch Lichteffekte bei nasser Straße. Wer sein Auto dennoch damit aufrüstet, riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs, erklärt die Prüforganisation. Das gilt übrigens auch beim stehenden Fahrzeug.
Komisch hat mir die Polizei was anderes erzählt