Unter welche Kategorie fällt das Fahren ohne ausgehändigten Führerschein?
Ich habe am voraussichtlich am Donnerstag meine Prüfung, werde aber erst am Samstag 18. Ich würde meinen Führerschein also nicht ausgehendigt bekommen. Denn laut den Regeln, darf man es erst ab dem 18. Lebensjahr abholen, also am Samstag. Die Zulassungsstelle hat nur am Wochenende geschlossen und jetzt stellt sich mir die Frage ob, wenn ich am Samstag fahren würde, es in die Kategorie Führerschein vergessen, oder in die Kategorie fahren ohne Fahrerlaubnis fällt. Wenn man einfach sagen könnte ich habe ihn vergessen, da man ja quasi seinen Führerschein bereits hat, würde man ja „nur“ wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 10€ bekommen.
Ps: Da ich kein BF17 mache, würde ich keine Bescheinigung für eine Fahrerlaubnis bekommen.
Danke im Voraus!
4 Antworten
[...] Wenn der Führerschein dem Prüfer bei der Abnahme der Prüfung nicht vorliegt, stellt er dem Prüfling eine sog. befristete Prüfbescheinigung als vorläufigen Ersatz aus. Die Aushändigung einer solchen Prüfbescheinigung gilt ebenfalls als Erteilung der Fahrerlaubnis und dient im übrigen nach § 22 IV 7 FEV im Inland als Nachweis der Fahrberechtigung.
https://www.juraforum.de/gesetze/fev/anlage8a-zu-s-22-absatz-4-satz-7
§22 Abs 4 FeV:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Da du das Mindestalter nicht erreicht hast, wird dir weder der Führerschein, noch eine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a ausgehändigt und somit auch noch keine Fahrerlaubnis erteilt.
Du erhältst eine Prüfungsbestätigung, die den deutlichen Hinweis enthält, dass sie nicht zum Fahren berechtigt. Beispiel: https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/pruefbescheinigung-auto-fahren-/0_original.jpg?v=1594459843000
Die Fahrerlaubnis wird erst bei Aushändigung des Führerscheins (oder der Prüfbescheinigung bei BF17) erteilt.
Ohne BF17 und ausgehändigten Führerschein wäre das also nicht "Fahren ohne Führerschein" (10€ Verwarngeld), sondern "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Straftat gemäß §21 StVG).
Manche Führerscheinstellen händigen den Führerschein aber auch schon am Freitag aus, wenn der Geburtstag am Wochenende ist. Das liegt aber im Ermessen des Sachbearbeiters, daher am besten direkt nachfragen, ob das möglich wäre.
Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich würde keine Prüfbescheinigung bekommen, da ich noch keine 18 Jahre alt bin.