Unsere Kinder aus der Wohngruppe rausholen

4 Antworten

DA die Kinder seit über 1 Jahr aus dem Haushalt sind, wird das Jugendamt nicht ohne weiteres die Kinder nach Hause lassen. Wie oft habt ihr denn Kontakt zu den Kindern, Telefonate-Besuch ? Wochenend-besuche der Kinder zu HAuse ? Um da genauere Möglichkeiten aufzuzeigen müsste man mehr Hintergrundwissen haben. Habt ihr einen Anwalt eingeschalten, wie sieht es mit der Zusammenarbeit einer Familienpflege aus ? Wer hat das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht ?


greendragons 
Fragesteller
 26.08.2012, 21:48

Also die 2 kleinen dürfen wir 2 x in der Woche anrufen und diese dürfen nur alle 8 Wochen über das Wochenende kommen. Ja einen Anwalt haben wir auch eingeschaltet aber er kann erst was machen wenn das Jugendamt die Unterlagen heraus gibt aber dieses machen die nicht. Er brauch diese um richtig ansetzen zu können. Was ist eine Familienpflege? Wir hatten eine Familienhelferin schon aber diese wird nicht mehr benötigt. Das Sorgerecht haben wir beide und das Umgangsrecht hat die Mutter für alle 3 Kinder und ich für 1 Kind also einmal geteilt quasi.

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cinderella666  26.08.2012, 22:04
@greendragons

Das das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bei euch ist, ist schon mal sehr gut. Familienpflege ist identisch mit der Fam.Helferin. Aber warum ist die aus dem HAushalt genommen worden ? Arbeitet ihr daran, das ihr beim JA öfter Kontakt & Besuchsrecht bekommt bei den Kindern ?

Aber noch einen Tip, fahrt nicht hin und holt die KInder einfach ab ... das JA sitzt am längeren Hebel.

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greendragons 
Fragesteller
 27.08.2012, 00:14
@cinderella666

Am Anfang kamen sie jedes Wochenende und das JA hat es dann einfach gekürzt nun versuchen wir seit Monaten schon das wir unsere Kinder öfters sehen dürfen und wir machen auch alles was das JA von uns will also Gespräche teilnehmen und solche Sachen aber leider passiert noch nichts.

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greendragons 
Fragesteller
 27.08.2012, 12:24

Familienpflege wurde vom Caritas abgesagt mit der Begründung wir sollten besser einen Anwalt nehmen um die Kinder da heraus zu bekommen.

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Wenn ihr das Sorgerecht habt könnte ihr jederzeit selbst entscheiden die Kinder nach Hause zu holen. Allerdings solltet ihr euch vorher erkundigen, wie das Jugendamt in diesem Fall reagieren würde. Es kann sein, dass das Jugendamt dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen lassen würde. Du schreibst immer wieder, dass die Kinder da raus möchten, das die Kinder Heimweh haben. Aber wie geht es dir? Möchtest du auch die Kinder wieder haben? Glaubst du das es der richtige Zeitpunkt ist? Schaffst du es zu Hause mit allen 3? Es ist in diesem Fall unwichtiger was die Kinder wollen, sondern viel wichtiger was du willst und schaffen kannst. Solltest du die Fragen nicht alle ehrlich so beantworten können, dass die Kinder kommen sollen, solltest du eher den Kinder zeigen, dass es gut ist, das sie in der Wohngruppe sind, als über eine Rückführung nachzudenken. Wenn sie zurück kommen, dann sollte wirklich alles wieder gut klappen und gut vorbereitet sein. Es gibt nichts schlimmeres, als wenn die Kinder in einem halben Jahr wieder weg müssen.


greendragons 
Fragesteller
 26.08.2012, 21:43

Ja wir wollen beide das unsere Kinder wieder zurück kommen und auch bei uns ist alles geregelt. Also bei der Mutter haben sie natürlich noch ihre Zimmern und da kann ich jederzeit immer vorbei kommen da wir in dem gleichen Ort wohnen. Leider dürfen unsere 2 kleinen nur alle 8 Wochen nach Hause und das kotzt uns richtig an da uns das Jugendamt versprochen hatte das sie jedes Wochenende heim dürfen und zudem gibt es auch noch eine Wohngruppe die näher an uns dran ist (also am Wohnort) die würden unsere Kinder auch aufnehmen aber dies will auch das Jugendamt nicht. Und nun?

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Sanja2  26.08.2012, 21:54
@greendragons

Na ja, alleine die Zimmer reichen noch nicht das alles klappen kann. Es ist auf jeden Fall schon mal gut, dass die Eltern obwohl sie getrennt sind so nah beieinander sind und scheinbar auch bereit sind was die Kinder angeht an einem Strang zu ziehen. Das das Jugendamt dem Umzug in die nähere WG nicht zustimmt kann ich verstehen, denn die Kinder müssten sich wieder neu einleben und das ist nicht gut für sie. Ab er was für Gründe nennt das JA denn das die Kinder nicht nach Hause sollen? Und was könnt ihr dagegen halten?

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greendragons 
Fragesteller
 27.08.2012, 00:16
@Sanja2

Das JA hat letztes Jahr gesagt, da meine Ex in ein tiefes Loch fiehl, das sie das erst mit einem Therapeuten in den Griff bekommen soll und dann dürften die Kinder wieder heim. Dies ist geschehen aber trotzdem dürfen sie immer noch nicht heim.

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Sanja2  27.08.2012, 08:48
@greendragons

Gibt es dazu Berichte vom behandelnden Psychologen, mit dem ihr das belegen könnt? Die würde ich im Jugendamt mal einreichen. Dann würde ich das Gespräch suchen, welche Perspektive das Jugendamt sieht wann eine Rückführung passieren kann. Ich würde vorschlagen, dass die Kinder öfter am Wochenende und Ferien nach Hause dürfen. Zur Eingewöhnung zu Hause und zum Test wie gut es klappt. Sagt auch, dass ihr gerne bereit seit einen Familienhelfer zu nehmen. So hätte das Jugendamt auch eine Chance ein wenig zu sehen wie es klappt zu Hause. Was sagt denn die Wóhngruppe zu den Plänen? Die Meinung der Wohngruppe ist für das Jugendamt sehr sehr wichtig. Deshalb solltet ihr vor allem auch mit denen reden wie sie die Entwicklung der Kinder und von euch bewerten. Fragt sie doch ganz offen danach was sich ihrer Meinung nach noch verändern muss damit eine Rückführung angegangnen werden kann. Ich arbeite selbst in einer Wohngruppe und ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass Kinder ihren Eltern totales Leid zeigen und in der Wohngruppe total gut zurecht kommen wenn die Eltern es nicht mehr mitbekommen. Klar, die Kinder wollen zurück zu den Eltern, die sind einfach die wichtigsten Personen. Das heißt aber nicht, dass sie wirklich extrem leiden. Wenn die Eltern den Kindern signalisieren, dass sie sie auch zurück nach Hause wollen und den Kindern zeigen, dass sie sauer sind auf das Jugendamt, dass sie mit der Unterbringung nicht einverstanden sind und so, dann lassen sich die Kinder nicht mehr richtig auf die Wohngruppe ein. Hier wird die Arbeit unglaublich schwierig, denn als Wohngruppe haben wir dann nur noch sehr eingeschränkt die Möglichkeit zu sehen wo die Familie wirklich steht. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Eltern den Kindern natürlich sagen, dass sie sie lieben und auch gerne zu Hause hätten, aber das sie in der Wohngruppe gut untergebracht sind und das ihr als Eltern den Betreuern dort vertraut. Arbeitet mit der WG zusammen und seit bereit auch Kritik anzunehmen. Es ist in manchen Fällen leider wirklich nicht so einfach Kinder wieder aus der Wohngruppe zu holen, wenn man es im Guten machen will. Letztendlich ist der Gedanke der das Jugendamt dabei treibt der, dass sie unbedingt verhindern wollen, dass die Kinder wieder in eine WG müssen, weil es zu Hause doch nicht geklappt hat. Wir hatten auch schon Kinder, bei denen auch wir eine Rückführung befürwortet haben, wo es aber dann noch mal ein halbes Jahr gedauert hat bis wir auch das Jugendamt so weit hatten. Das tragische daran ist, dass dieser Prozess oft so ein Kampf ist und damit die Vertrauensgrundlage zum Jugendamt so sehr zerstört wird. Es kommt da sehr auf den Sachbearbeiter an. Wir hatten auch schon welche, die zwar auch nicht bei allem Ja gesagt haben, die aber immer die Perspektive klar gemacht haben und somit war immer klar wohin sich alles entwickeln muss. Das wäre gut, dann weiß man was man tun muss. Letztendlich müsst ihr wenn ihr es im Guten schaffen wollt (und dazu würde ich auch raten) erst mal die Wohngruppe auf eure Seite bringen und mit dem Jugendamt zusammenarbeiten. Alternativ dazu könnt ihr auch das Gespräch im Jugendamt suchen und sagen ihr wollt eure Kinder zurück, was würden sie tun wenn wir es einfach tun. Dann könnt ihr abwägen ob ihr das riskiert. Ihr könnt auch dem Jugendamt sagen, dass ihr sie auf jeden Fall holen wollt, dass ihr aber gerne noch etwas Zeit wartet, bis z.B. eine Familienhelferin gefunden ist, damit die Rückführung begleitet werden kann. Aber ihr wartet eben nur eine angemessene Zeit die es dafür eben braucht. Letztendlich würde ich aber nicht zu dieser Variante raten, denn das Jugendamt kann dann schnell den Sorgerechtsentzug dagegen setzen und dann habt ihr keine Möglichkeit mehr Einfluss auf alles zu nehmen.

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greendragons 
Fragesteller
 27.08.2012, 11:31
@Sanja2

Artest vom Psychologen liegt dem Jugendamt vor und darin wird bescheinigt das es keine Probleme gibt wenn die Kinder wieder zu Hause sind. Gespräche suchen wir fast 2 bis 3 mal pro Woche mit der WG und dem JA nur leider werden wir auch ab und an abgewiesen. Die Sachen die wir regeln sollten damit die Kinder wieder heimdürfen haben wir als Eltern erledigt so dass das JA eigentlich nicht mehr kann aber trotzdem passiert nichts. Wir haben langsam die Vermutung das unsere Kinder nicht heim dürfen da ja sonst der WG Geld verlieren geht. Bei unserem ältesten sind wir heute ein grosses Stück weiter schon. Da hat uns das JA den Vorschlag gemacht wenn wir eine Tagesgruppe finden und er weiterhin auf die hetzige Schule gehen kann darf er über Nacht nach Hause. Eine Tagesgruppe wurde gefunden und die Schule bzw. das Schulamt hat uns auch das OK geben das er weiterhin auch auf die jetzige Schule kommen kann. Somit müssen wir jetzt nur noch eine Lösung von unseren zwei kleinen Kids erreichen.

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Sanja2  27.08.2012, 21:00
@greendragons

Das ist doch schon ein Riesenschritt. Die Vermutung, dass die beiden Kleinen nicht weg können, weil der WG sonst Geld fehlt kann ich mir nicht vorstellen. Die Anfragen sind in der Regel sehr gut und frei gewordene Plätze können sehr schnell nachbelegt werden. Zumindest ist das bei uns so. Ich verstehe aber nicht, warum ihr keine konkrete Antwort bekommt auf die Frage warum die Kleinen nicht heim dürfen. Da verstehe ich euren Frust. Es muss doch jemanden geben der das beantworten kann??? Vielleicht könnt ihr ja indem der Große zurück kommt damit schon mal beweisen, dass das klappt, das ist ein weiterer Beweis, dass ihr vieles regeln konntet.

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Hallo greendragons, wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn es das Jugendamt hat, dann wäre es problematisch, die Kinder von dort wegzuholen. Einfach alles beenden, ist wohl nicht die richtige Lösung, auch wenn die Kinder heimweh haben. Wenn ihr mit einem bestimmten Mitarbeiter des Jugendamtes Schwierigkeiten habt, dann verlangt, das ihr einen Mitarbeiter bekommt, den ihr Vertrauen könnt. Es ist in so einem Fall immer besser, sich im Guten zu arangieren, auch im Interesse der Kinder. Ich wünsche euch viel Kraft und Glück, liebe Grüße juna57


greendragons 
Fragesteller
 26.08.2012, 22:19

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht haben wir und kein Jugendamt. Die Ex-Zuständige vom Jugendamt ist seit Mai 2012 nicht mehr für uns zuständig und die neue kommt als mit den Ausreden sie muss sich da noch mehr einarbeiten obwohl sie schon selber gesehen hat wie unsere Kinder leiden. Es besteht bei keinem vom uns eine Kindeswohlgefehrdung so das uns doch eigentlich nichts passieren kann wenn wir sie rausholen oder?

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juna57  26.08.2012, 22:53
@greendragons

Ich würde es nicht darauf an kommen lassen, denn wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung sieht, kann das Sorgerecht immer noch entzogen werden. Es geht sicher auch darum, dem 14- jährigen eine Struktur zu geben und regelmäßigen Schulbesuch zu gewährleisten. Habt ihr Kontakt zu einer Erziehungsberatungsstelle? Auch wenn ihr die Kinder nicht so oft sehen könnt, wie ihr es euch wünscht, könnt ihr telefonieren? Auch Briefe zeigen den Verantwortlichen, das ihr regen Kontakt haltet. Schreibt auch einen Brief an den Jugendamtsleiter und fragt nach, bis wann sich die neue Mitarbeiterin eingearbeitet hat. Leider kann ich dir nicht dazu raten, die Kinder einfach rauszuholen, auch wenn du das gerne lesen möchtest.

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greendragons 
Fragesteller
 27.08.2012, 00:18
@juna57

Also laut JA können sie bei Kindern die das 14 Lebensjahr erreicht haben nicht mehr machen aber ob dies wirklich stimmt weis ich nicht denn erzählen kann man viel. Wir haben damit Angst das sie uns linken wollen. Ja telefonieren können wir mit denn zwei kleinen 2 x in der Woche. Kontakt zu einer Erziehungsberatungsstelle haben wir nicht.

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"Ja einen Anwalt haben wir auch eingeschaltet aber er kann erst was machen wenn das Jugendamt die Unterlagen heraus gibt aber dieses machen die nicht. Er brauch diese um richtig ansetzen zu können. "

Das ist schonmal ein ziemliches Ausweichen und Ausreden des Anwalts. Er kann sehr wohl eine Klage bei Gericht einreichen, auf die hin das Gericht die Akten beim Amt anfordern würde. Und dem Gericht kann das Amt die Akten nicht verweigern.

Wenn die Kinder unbedingt wollen, stünde das Amt sowieso auf einem eher schlechten Posten mit seiner Unterbringung ausserhalb der Familie.

Jedoch würde ich Dir allgemein anraten: achte darauf, dass Du Dir die Dinge nicht so biegst, wie Du sie gerne hättest. Den Fehler machen die meisten Menschen in rechtlichen Auseinandersetzungen.

"Es besteht bei keinem vom uns eine Kindeswohlgefehrdung"

Wenn aus Sicht des Amtes keine bestünde, hätte es die Inobhutnahme wohl nicht veranlasst.

Nimm auch zur Kenntnis, was die Gegenseite sagt.

Ohnehin kann man Dir keinen Rechtsrat geben, wenn Du nur sagst, was Deine Meinung ist, aber nicht ordentliche Fakten wiedergibst.