Ungerechte Note beschweren?
Hallo,
ich wurde in einer mündl. Abi-Prüfung in Bayern ungerecht bewertet. Mit der Lehrerin habe ich schon gesprochen, aber sie wird an der Note nichts ändern. Daraufhin habe ich mit dem Schulleiter gesprochen, aber er kann mir leider nicht helfen (Aussage gegen Aussage).
An wen kann ich mich jetzt wenden? Bzw. wo meine Beschwerde o.ä. einreichen?
6 Antworten
Deswegen gibt es Protokolle und einen 2. Prüfer damit es nicht zu so einer Aussage gegen Aussage Situation kommt.
Meines Wissens nach ist die Note auch anfechtbar wenn beide Prüfer stark abweichende Meinungen haben. Weswegen sowas eigentlich selten vorkommt.
Würde nochmal mit der Schulleitung reden, vielleicht ein Termin mit allen Beteiligten vereinbaren und auf das Protokoll hinweisen.
Weißt du vlt an wen ich mich da wenden kann um die Note zu ändern?
genau, in dem Protokoll sind mehrheitlich 3er Markierungen (sogar ein paar 2er), aber der 2.Prüfer steht natürlich auf der Seite der Lehrerin die mich geprüft hat. Und die Schulleitung hat mit den Prüfern gesprochen, aber es bleibt bei der Note.
Soweit ich weiss ist ein Zeugnis ein Verwaltungsakt, so dass es da entsprechend eine Rechtshilfsbelehrung geben sollte, und du schriftlich Widerspruch einlegen kannst (Wohin der gehen muss, steht in der Belehrung, wahrscheinlich an den Schulleiter; Der Widerspruch sollte enthalten, welche Note das betrifft und eine Begründung enthalten). Ob das schon vorher geht weiss ich allerdings nicht. Nach dem Widerspruch muss dieser (nochmals) durch die Schule geprüft werden und dir muss ein Widerspruchsbescheid zugestellt werden. Gegen den kannst du dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, aber das sollte da auch draufstehen.
auf dem Zeugnis sollte diese stehen... das Ding heisst richtig "Rechtsbehelfsbelehrung"
Was wurde denn ungerecht bewertet?
Meine Note (5P). Ich war deutlich besser, das bestätigt auch das Protokoll des 2.Prüfers, in dem merheitlich 3er Bemerkungen stehen (sogar ein paar 2er).
Du kannst einen Widerspruch einlegen, den musst du aber sehr gut juristisch begründen. Ohne Rechtskenntnisse nahezu ausschichtslos.
müsste die staatliche Schulbehörde oder wie es in deinem Land heißt sein. Musst mal im Sekretariat nachfragen.
Ach und viel Erfolg. Am besten googlest du mal ordentlich nach Urteilen zu dem Thema.
Nein, weil das wohl nicht die Widerspruchsbehörde ist wo wohnst du ?
Muss bei der Schule oder dem Schulamt eingelegt werden, frag morgen mal nach. Ich bin mir nicht sicher ob die einzelne Schule eine Behörde ist.
Also es müsste die Schule sein, die ist Ausgangsbehörde und das Schulamt ist dann Widerspruchsbehörde.
Nein, du musst das auf deine Situation anpassen warum es rechtlich!!! falsch gewesen ist.
Kannst es ja versuchen 🤷♂️Musst halt nach urteilen suchen und gucken ob es sowas schon mal gab
nirgends bruder..
F
wenn du beim lehrer schon argumentiert hast und der die note nicht ändert..
ruhe in frieden💔
Danke! Und wo finde ich diese Belehrung?