Unfallgegner meldet sich nicht, was tun?

2 Antworten

Falls du auch seine Kontaktdaten hast (sollte man sich bei einem Unfall geben lassen) ruf ihn an. Aber so lange ist es noch nicht her, da kommt bestimmt noch was. Es sind ja erst 2 Wochen. Immerhin will er ja Geld von dir und nicht du von ihm.

Die Verjährung ist bei allgemeinen Forderungen schon recht lange (§199 BGB)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Da es sich hier um einen Sachschaden handelt wird die Frist aber wohl 10 Jahre betragen:

https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verjaehrung10.php

... ich würde aber trotzdem noch etwas abwarten. Auch Gutachten brauchen ihre Zeit.