Nun isch weiss nicht wie das in Deutschland ist aber hier in der Schweiz darf man normal um 5:00 Uhr Loslegen bis um 22:00 Uhr und wird Nachtfahrverbot genannt. Aber wenn man eine Tageslenkzeit von neun Stunden hat wegen der ARV fährt man ja auch nicht von 5:00 - 22:00 Uhr Dann gibt es noch das Sonntagsverbot. Der Name sagt genug.
- Wenn zum beispiel ein Einkaufsladen um 6:00 öffnet und der LKW braucht zwei Stunden um dahin zu kommen ist das dann eine Ausnahme welche dann eine Sonderbewilligung fordert.
- Bei manchen Schwertransporten wird nur nachts gefahren weil dann weniger Verkehr herrscht.
Ich hab meine Ausbildung bei einem "Kipperbetrieb" gemacht und da habe ich auch schon mittbekomen dass diese für die Bahn gefahren sind wo sie nur Nachts Gleisschotter geführt haben, weil dann die Züge nicht gefahren sind.
Solche sachen zum beispiel werden dann Nachts gefahren