Unfall bei Fahrverbot?
Hallo Leute,
ich habe bitte eine wichtige Frage.
letztes Jahr hatte ich Fahrverbot und bin trotzdem gefahren und mir wurde dann die rechts vor links Vorfahrt genommen.
Polizei ist gekommen hat alles aufgenommen und habe bald Gerichtstermin wegen der Sache.
das ist ja nämlich fahren trotz Fahrverbot.
ich bekomme sehr bald mein erstes Kind und bin wegen vielen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen
ich müsste es irgendwie vermeiden dass ich mein Führerschein verliere.
werde ich nochmal mehr Fahrverbot bekommen? Oder kann man sich da einigen dass wir bei einer Geldstrafe bleiben???!
würde eher eine höhere Geldstrafe bezahlen, wenn es möglich ist.
habt ihr da irgendwelche Tipps oder wisst ihr was auf mich zukommt?
vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Es gibt schon als Härtefall die Möglichkeit das man ein höheres Bußgeld bezahlt um ein evtl. Fahrverbot zu umgehen. Allerdings geht das nur wenn man nicht Vorbelastet und außerhalb der Probezeit ist, so wie wenn das Vergehen weswegen man temporär den Führerschein abgibt nicht allzu schwer ist.
Üblicherweise bezieht sich das in der Regel meistebs auf Geschwindigkeitsverstöße. Aber auch andere Vergehen sind möglich. Bei dir kommen jedoch gleich 2 Dinge zusammen. Zum einen die Sache deretwegen du überhaupt ein Fahrverbot erhalten hast und die Tatsache das du während dem Fahrverbot gefahren bist.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine 1a Straftat. Dafür gibt es dann nicht mehr ein Bußgeld sondern eine Geldstrafe in Tagessätzen nach dem Einkommen. Zusätzlich noch Punkte und ein weiteres Fahrverbot. Auch wenn du bald wie du schon geschrieben hast ein Kind erwartest, wird das meiner Meinung nach in deinem Fall nicht mehr als Härtefall durchgehen. Falls nicht schon geschehen solltest du dir rechtlichen Beistand holen,
Hallo,
wer während eines auferlegten Fahrverbotes dennoch ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt, den hat die Fahrerlaubnisbehörde schon aus rechtlichen Gründen auf ausreichende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen einer MPU zu überprüfen. Hintergrund ist die aktive Wiedersetzung gegen eine Auflage zu einer verkehrsrechtlichen Maßregelung in gleichzeitiger Begehung einer einschlägigen Straftat.
Die maximal mögliche Milde seitens der Gerichtbarkeit dürfte in so einem Fall bei einem weiteren Fahrverbot nach § 44 StGB mit einer Dauer zwischen 1 bis 6 Monaten statt einer Entziehung der FE nach § 69 StGB liegen. Die Straftat nach § 21 StVG ist in Deinem Fall leider auch bei fahrlässiger Tatbegehung nicht von der Hand zu weisen.
Dazu dürfte dann für rechtlich noch unbescholtene Ersttäter in fahrlässiger Tatbegehung eine Geldstrafe zwischen etwa 20 bis 30; bei Vorsatz ggf 40 bis 60 Tagessätzen zu erwarten sein. 1 Tagessatz entspricht regulär 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens. Die finanzielle Mehrbelastung für das erwartete Kind dürfte den verfügbaren Einkommensanteil zu Deinen Gunsten bei der Bemessung reduzieren.
Nach Rechtskraft des Urteils wird sich dann mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann mal die Führerscheinstelle wegen einer Abklärung Deiner charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Dir melden. Dieses wird der Abklärung einer möglichen Entziehung Deiner Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde dienen.
Soweit mal ungefähr zu den rechtlich grob erwartbaren Konsequenzen, denn aus Deiner Beschreibung der Umstände sehe ich ein sehr schwerwiegendes Problem:
also da ich auf das Geld angewiesen war und bin musste ich leider ins Auto steigen. [...] es wäre sehr schlimm wenn ich meinen Führerschein verliere da ich sonst auch meine Arbeit verdiene.
Da wird kein Richter mehr eine einmalige und fahrlässige Begehung der Tat mehr sehen, sondern sehr wahrscheinlich mehrfache Begehung unter Vorsatz vermuten. So wird es dann auch später mal die Führerscheinstelle sehen.
habt ihr da irgendwelche Tipps
Lasse Dich unbedingt von einem kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, bevor Du irgend etwas zur Sache bei der Polizei und Gericht angibst, und Dich damit komplett um Kopf und Kragen redest.
Suche Dir zudem umgehend schon mal besser einen anderen Job, wenn Deine jetzige Arbeit ohne Auto mit den Möglichkeiten eines Fahrrades und / oder ÖPNV absolut nicht fortsetzbar wäre.
Wenn es wirklich hart auf hart käme, dann stünde Dir neben etwaigem ALG I ( SGB III ) auch ( ergänzende ) Grundsicherung nach SGB II für Dich und Dein Kind zu.
LG und viel Glück zurück. 👍👍👍
Der Richter entscheidet, was das Strafmaß für dich ist.
Mein Tip:
So, wie du die Sache erzählst, hört es sich an als hättest du ein Problem damit, Regeln zu befolgen. Als wären dir Vorschriften vollkommen egal, sobald etwas ansteht das du als wichtig empfindest.
Immerhin wirst du das Fahrverbot auch schon nicht ohne Grund bekommen haben. Und statt was draus zu lernen, steigst du einfach wieder ins Auto.
Überlege dir was, wie du das Gericht davon überzeugst dass du jetzt endlich deine Lektion gelernt hast und sowas nicht mehr vorkommt.
Und dann noch ein Tip:
ich bekomme sehr bald mein erstes Kind und bin wegen vielen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen
Über solche Dinge sollte man nachdenken, bevor man irgendwas macht. Besonders, wenn das, was man gerade machen will, verboten ist.
ich müsste es irgendwie vermeiden dass ich mein Führerschein verliere.
Das wirst Du nicht vermeiden können.
Ohne hier die moralische Keule schwingen zu wollen,
offenbar ist Dir das Ausmaß nicht bewusst, Du hast eine Straftat begangen,
Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG.
Da kannst Du nur auf einen einsichtigen Richter hoffen.
Davon solltest Du aber nicht ausgehen, Deine Chancen stehen eher schlecht.
Du wirst bald Mutter....was würdest du sagen, wenn jemand ohne Führerschein dein Kind überfährt ?
Würdest du dann auch sagen "komm, ist schon gut, ein paar € Strafe und er darf weiter fahren"?
Sicher nicht.
Du kannst von Glück sagen, dass du niemanden verletzt hast . Solch unverantwortliche Menschen wie du dürften nie wieder einen Führerschein bekommen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat
also da ich auf das Geld angewiesen war und bin musste ich leider ins Auto steigen.
Nein, musstest du nicht, du musstest dir eine andere Beförderungsmöglichkeit suchen.
Dir wurde nicht ohne Grund der Lappen weggenommen. Anscheinend zeigst du keinerlei Einsicht.
es wäre sehr schlimm wenn ich meinen Führerschein verliere da ich sonst auch meine Arbeit verdiene.
Das hättest du dir vorher überlegen sollen.
Ich denke, du solltest über ein Fahrrad nachdenken.
hallo danke für die Antwort.
also da ich auf das Geld angewiesen war und bin musste ich leider ins Auto steigen.
aber der Unfall war nicht aus meiner Schuld passiert.
es wäre sehr schlimm wenn ich meinen Führerschein verliere da ich sonst auch meine Arbeit verdiene.