Unfall auf Parkplatz beim Einparken?

3 Antworten

Blinken beim Ausparken ist wohl etwas übertrieben. Deine Gegnerin muss voll davon überzeugt sein dass sie keinen schadet beim rückwärtigen Ausparken. Anderenfalls muss sie einen Einweiser beauftragen. Dein Fall ist etwas für den Rechtsanwalt. Den kannst du als Geschädigter beanspruchen. Hättest du gleich machen müssen.


ilivanilli86 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 20:21

Dass mir die Versicherung eine Teilschuld zuspricht, war mir leider bis heute nicht klar. Ich bin davon ausgegangen, dass die Sachlage/Schuldfrage klar ist. Zumal die Fahrerin sich entschuldigte und es auf ihre Sensoren schon.

martinreschke  30.08.2024, 21:03
@ilivanilli86

Die Versicherungen versuchen immer bei unklarer Lage sich schadlos zu halten. Sie gehen davon aus dass beide Fahrzeuge in Bewegung waren. Deine Versicherung ist in Zugzwang. Wie sieht die das.

Bist du vorwärts gefahren?

Dann auf jeden Fall damit ab zu Anwalt. Bekommt die Gegenseite 100% Schuld, müssen die auch 100% der Anwaltkosten tragen.

Bist du ebenfalls rückwärts gefahren, vergiss es. Es wird bei 50-50 bleiben.


ilivanilli86 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 20:03

Ich bin rückwärts gefahren, war zum Zeitpunkt der Kollision aber schon fast in der Lücke. Sie ist mir in die Fahrertür gefahren.

Ortogonn  30.08.2024, 20:14
@ilivanilli86

Wenn sie allein war und du ja deine Zeugin hast, besteht eine Chance. Vielleicht auf 70/30 oder so.

Die Erstberatung beim Anwalt ist oft kostenlos. Einfach mal danach fragen und sich eine Einschätzung holen.

Hatten etwas Ähnliches in der Firma. Unser Fahrer war schon ganz ausgeparkt und stand schon (ein wenig schräg halt), weil er vorwärts los wollte. Ein andere ist ihm rückwärts in die Seite. Sind bei 50/50m hängen geblieben. Da beide sagten, der andere fuhr noch. Mit Zeugin vielleicht anders.

Nun steht bei mir die Frage im Raum, ob die Versicherung dennoch Recht mit meiner Teilschuld hat.

Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln nach deiner Schilderung. Wer rückwärts fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht und ich kann die nicht erfüllt sehen, wenn man sich nur auf seine Parksensoren verlässt. Ich habe eher das Gefühl, da versucht dich die andere Versicherung über den Tisch zu ziehen, was ja inzwischen durchaus üblich ist. Ich vermute mal, du hast dir keinen Anwalt genommen, sondern versuchst die Sache selber zu regeln und auf solche juristischen Laien warten die Versicherungen ja nur, um sie von vorne bis hinten zu beschei...en und Geld zu sparen.

Wie hoch ist denn überhaupt der Schaden?


Ortogonn  30.08.2024, 19:57

Stimme ich zu. Aufgrund unseres Wagenparks in der Firma habe ich schon so einige Versicherungen kennen lernen dürfen. Sie sind nicht alle gleich schlimm (ich benutze wohlgemerkt nicht das Wort "gut"), aber die eine oder andere mit besonders günstigen Tarifen stellt sich besonders zickig an.

Da wird dann auch gerne mal nach dem Kleinrechnen gleich überwiesen. Eine richtige Abrechnung liegt dann natürlich auch oft erst spät vor. Dann wird gestritten, die Anwaltskosten müssen manchmal ausgelegt werden, wenn es sich lang hinzieht, ... buchhalterisch und vom Arbeitsaufwand her ein Albtraum.

Und das alles aus reiner Schikane, damit man aufgibt.

Hamburger02  30.08.2024, 20:09
@Ortogonn

Solche Klagen kommen hier im Forum andauernd. Deshalb rate ich jedem, der geschädigt ist und sich für unschuldig hält, als allererstes zu einem Anwalt für Verkehrsrecht zu gehen und den alles erledigen zu lassen (außer bei Kleinschäden). Man spart sich eine Menge Arbeit und Ärger un d die gegnerische Versicherung merkt gleich, dass sie keinen Laien vor sich haben, mit dem sie ihre Spielchen treiben können. Das allerschlimmste, was man machen kann, dort anzurufen und so die Sache zu regeln, Dann wissen die gleich, dass sie einen (juristischn) Volltrottel vor sich haben, der im Nachhinein nichts mehr von dem angeblich besprochenen beweisen kann.

ilivanilli86 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 20:01

Es handelt sich hier um knapp 2.800 €

Hamburger02  30.08.2024, 20:12
@ilivanilli86

Und warum warst du dann noch nicht bei einem Anwalt? Wenn du unschuldig bist, muss den die gegnerische Versicherung bezahlen. Wenn beim Rückwärtsfahren ein Unfall passiert, gehen die Gerichte in der Regel von der Schuld des Rückwärtsfahrers aus. Der muss dann schon starke Argumente bringen, um einen Teil der Schuld loszuwerden.

Noch eine Frage: im Moment des Aufpralles standest du da?

ilivanilli86 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 20:15
@Hamburger02

Ich war noch nicht beim Anwalt, weil wir erst heute den Brief der Versicherung erhalten haben. Der vorherige Kontakt zur Versicherung war nur die Beschreibung des Unfallhergangs.

Aber den Weg zum Anwalt werden wir nun gehen.

Im Moment des Aufpralls stand ich und hupte zuvor noch. Ausweichen war nicht mehr möglich.

Hamburger02  30.08.2024, 20:50
@ilivanilli86

Also wenn du stehst und der rückwärts Ausparker rammt dir in die Seite, und gibt dann auch noch unter Zeugen zu, sich nur auf die Parksensoren verlassen zu haben, möchte ich mal wissen, wie da die Gegenseite eine Teilschuld konstruieren will.

Mir wäre neu, dass man vor Gericht damit durchkommt, dass irgendwelche Assistenten oder elektronische Helferlein nicht richtig funktioniert haben und man selber sonst nichts getan hat, als sich auf die zu verlassen.