Unerwartet hohe DSL Rechnung?

4 Antworten

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Wenn du Fremdnutzung innerhalb deiner Wohnung ausschließen kannst, gibt es nur 2 Möglichkeiten: Abrechnungsfehler bei O2 (kommt öfter vor als man denkt) oder Fremdnutzung von außerhalb. Bei Analogtelefonie konnte man sich damals einfach irgendwo parallel auf die Leitung klemmen und über diese telefonieren. Ich vermute aber das dein Anschluss auch schon auf IP umgestellt wurde. Dann fällt das in der Regel weg.

Hast du WLAN? Könnte sich darüber jemand mit dir verbunden und über Internet mit zb dieser Hotline telefoniert haben? Je nach Routertyp findest du die Hinweise darauf in dessen Protokoll. Schau mal ob du alle MAC Adressen deinen Geräten zuordnen kannst.

Der Einzelverbindungsnachweis liegt dir wahrscheinlich schon vor, wenn du bereits weißt wie du die Kosten verursacht haben sollst?

Da stehen dann ja auch Datum und Uhrzeit. Hattest du da ggf Besuch?

Du wusstest aber garantiert schon vor 2 Monaten, dass die Rechnungen nicht bezahlt sind. Du hast dir also 2 Monate Zeit gelassen bis man dich sperrt.

Du kannst die Rechnungen natürlich anfechten, aber du bist sehr spät dran.


Lucruss 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 15:55

Nein. Ich hatte diese Rechnung noch nicht mal im Briefkasten. Die eigentlichen 36€ wurden ja jeden Monat vom Konto abgebucht. Die 64€ sollen ja nur durch Service Anrufe (Let's Dance) entstanden sein. Ich rufe bei so etwas aber nicht an

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HansiwurstiX  19.02.2018, 14:28
@Lucruss

Hast du vielleicht Kinder?

Eine Frau, die Lets Dance gut findet?

Kann es sein, dass jemand deine Zugangsdaten für VoIP herausgefunden hat?

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Hey Lucruss,

du müsstest eine Rechnung per Brief/Mail erhalten haben, wenn dies nicht der Fall ist, solltest du das auf jeden Fall anfordern. Auf der Rechnung steht nämlich mehr als nur der Betrag was du bezahlen sollst. :)

Was ich nachvollziehen könnte wären maximal +6,50€ zzgl. deine Grundgebühr (34,99), also 41,49€ (2,50€ Mahngebühr und 4€ Rücklastschriftgebühr)

Die weiteren Kosten solltest du dir per Einzelverbindungsnachweis (EVN) einsehen können.

MfG

Verlange erstmal einen Einzelverbindungsnachweis.


HansiwurstiX  08.02.2018, 20:38

Den braucht man nicht verlangen, der kommt automatisch. Nachträglich gibt es keinen.

Hat man darauf verzichtet, verzichtet man automatisch auch auf nachträgliche Reklamation der Rechnung.

Zumindest steht das beim Provider, inwiefern das rechtlichen Bestand hat, weiß ich allerdings nicht ;)

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Bonye  09.02.2018, 07:11
@HansiwurstiX

Die speichern alle Verbindungsdaten genau für solche Fälle. Auch wenn man sonst keinen EVN bezieht kann man den in diesem Fall verlangen.

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HansiwurstiX  09.02.2018, 11:47
@Bonye

BNetzA

Kann auch für einen zurückliegenden Zeitraum ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) verlangt werden?

Es ist zu beachten, dass es keinen EVN für die Vergangenheit gibt: 

Der Anbieter darf dem Teilnehmer die gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen EVN verlangt hat.

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HansiwurstiX  09.02.2018, 11:51
@HansiwurstiX

Man müsste also vielleicht klagen.

Auf jeden Fall sollte sich der Fragesteller mit dem Provider auseinandersetzen und die Rechnung anfechten. Ist aber wohl zu spät, der Anschluss ist ja schon längst gesperrt.

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