Unbezahlter Urlaub, danach dann geminderter Anspruch auf ALG I?
Hi, ich bin am überlegen, ob ich nach einer längeren sehr stressigen Phase unbezahlten Urlaub im ÖD nehme. Mein Arbeitgeber wäre dazu bereit. Natürlich möchte ich während des Urlaubs KEIN Alg 1 beantragen, weil ich ja nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und die Zeit für private Zwecke nutzen möchte.
Nun meine Frage: Falls ich nach Wiederaufnahme des Jobs aus irgendeinem Grund arbeitslos werden sollte, dürfte sich der unbezahlte Urlaub - sagen wir mal von einem halben Jahr - ja nicht negativ auf meinen generellen Anspruch auf Alg 1 ausgewirkt haben, wenn ich die grundsätzliche Bedingung erfüllt habe, in den letzten 30 Monaten 12 Monate gearbeitet zu haben, oder?
Habe ich gedanklich etwas übersehen?
Wie bekomme ich raus, wie hoch die Beiträge der KV und RV sind, die ich während der Auszeit selbst bezahlen muss (Annahme: kein Einkommen)?
Schon im Voraus danke für eure Hilfe!
3 Antworten
AlG 1 Anspruch hast du wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Die Höhe des AlG richtet sich nach den Beiträgen, die du in diesen 12 Monaten entrichtet hast.
KV? Frage bei der Krankenkasse nach.
In die RV musst du nicht einzahlen. Da du ja auch einen ungekündigten Vertrag hast, ist es auch sehr fraglich ob du da überhaupt selber einzahlen kannst.
Der ÖD wird dich aber doch kaum kündigen. Das ist ja schon sehr schwer. Ansonsten musst du in den letzten 2 Jahren 12 Monatsbeiträge bezahlt haben.
Dein Anspruch berechnet sich nach den Beiträgen der letzten 12 Monaten und darauf dann rd. 60%. Also das ist dann sehr gering.
Man muss ab seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann würdest Du auf min. 6 bzw. bei min. 24 Monaten Versicherungspflicht innerhalb dieser 30 Monate und unter 50 Jahren auf max. 12 Monate ALG - 1 Anspruch kommen.
Als Single z.B. stünden dir dann im Regelfall vom durchschnittlichem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung ca. 60 % an ALG - 1 zu, müsste min. 1 Kind berücksichtigt werden müssen, dann wären es ca. 67 % an ALG - 1.