Unbezahlter Urlaub während der Ausbildung? (schweiz)

2 Antworten

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Nicht mal als mitarbeiter hat man ein recht für unbezahlten urlaub. Der arbeitgeber kann das entscheiden, ob er das gewährt oder nicht.

Als lehrling hast du kein recht darauf.

lg


Schoggi1  22.05.2014, 20:48

Habe eben nachgelesen, dass es auch nicht verboten ist, an lehrlinge unbezahlten urlaub zu geben. aber die entscheidung liegt beim arbeitgeber.

Ich vermute mal, Du machst eine duale Ausbildung. Ein Teil des erforderlichen Wissens wird im Ausbildungsbetrieb vermittelt, der andere Teil in der Berufsschule.

Selbstverständlich hast Du Dich vertraglich für die Ausbildung ans Unternehmen gebunden.

Wenn Du die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen möchtest, kannst Du versuchen einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden, wo Du Deine Ausbildung beenden kannst. Alternativ kannst Du die Ausbildung abbrechen.

Zumindest in Deutschland ist es nicht möglich eine duale Ausbildung ohne Ausbildungsbetrieb abzuschließen.

Geht das? Oder geht das erst wenn man aus der Lehre draußen ist?

Wenn Du aus der Lehre draußen bist, musst Du ohnehin nicht mehr in die Berufsschule. Du kannst dann arbeiten (wenn Du einen Arbeitgeber hast / findest) oder kündigen, wenn Du nicht mehr dort arbeiten möchtest. Unbezahlter Urlaub wird nur in Ausnahmefällen gewährt.


KilerAffe 
Beitragsersteller
 22.05.2014, 15:37

Wow, danke für die kompetente Antwort.

Die hat echt alles beantwortet und sogar noch mehr :D

Danke :3