Unangekündigter Test zählt wie Klassenarbeit?
Hallo,
wir haben in Französisch irgendwann mal einen unangekündigten Test geschrieben; wichtig zu wissen ist, dass das der einzige Test im ganzen Schuljahr war.
Rein von den Klassenarbeiten und mündlichen Noten hätte ich eine 4 im Zeugnis, allerdings habe ich erfahren, dass der eine Test, den wir geschrieben haben, wie eine ganze Klassenarbeit zählt. Da ich (und viele andere Schüler) eine 6 im Test hatten, kriegen ich und viele andere Schüler, die schlechtere Zeugnisnote, was natürlich sehr ärgerlich ist.
Meine Frage: ist es schulrechtlich erlaubt, einen (unangekündigten) Test wie eine Klassenarbeit zu werten?
Bitte keine Antworten wie "nächstes mal einfach lernen" , ich möchte nur wissen ob sowas mit dem Schulrecht vereinbar ist. Ich wohne übrigens in Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen
Wie kommst du darauf, dass er wie eine Klassenarbeit gewertet wurde?
Hat mein Lehrer mir gesagt
1 Antwort
- Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Der Fachlehrer hat zum Beginn seines Unterrichts bekanntzugeben, wie er in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. (Fettdruck von mir)
- Wenn Euer Lehrer Euch zum Schuljahrsbeginn nicht gesagt hat, wie er die schriftlichen und mündlichen Leistungen gewichtet und daß er eventuell einen Test (= schriftliche Wiederholungsarbeit) als Klassenarbeit zählt, dann ist seine Notenbildung schulrechtlich nicht gedeckt.
- Die Verordnung ist im Internet abrufbar.
P.S. Die Numerierung ab 2. erfolgte automatisch. Ich konnte sie leider nicht entfernen.