Unangekündigter Test zählt wie Klassenarbeit?

Wechselfreund  27.07.2022, 12:08

Wie kommst du darauf, dass er wie eine Klassenarbeit gewertet wurde?

blackwood372 
Beitragsersteller
 29.07.2022, 19:16

Hat mein Lehrer mir gesagt

1 Antwort

In der Notenbildungsverordnung von B-W steht folgendes:Feststellung von Schülerleistungen§ 7Allgemeines
  1. Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Der Fachlehrer hat zum Beginn seines Unterrichts bekanntzugeben, wie er in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. (Fettdruck von mir)
  2. Wenn Euer Lehrer Euch zum Schuljahrsbeginn nicht gesagt hat, wie er die schriftlichen und mündlichen Leistungen gewichtet und daß er eventuell einen Test (= schriftliche Wiederholungsarbeit) als Klassenarbeit zählt, dann ist seine Notenbildung schulrechtlich nicht gedeckt.
  3. Die Verordnung ist im Internet abrufbar.

P.S. Die Numerierung ab 2. erfolgte automatisch. Ich konnte sie leider nicht entfernen.