Ummeldung nach 3 Jahren?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich habe vor drei jahren angefangen eine super günstige wohnung zu mieten (350 Euro im Monat) ich habe dort lange zeit renoviert zeitlich bedingt und Zwischendurch auch schon dort gewohnt. Nun möchte ich komplett mit meiner Freundin zusammen dort einziehen.
was passiert bei der Ummeldung? Was brauche ich dafür? Ich habe gelesen dass dort Strafen bis zu 1000€ verhängt werden können. Jetzt trau ich mich natürlich nicht mich einfach umzumelden. Ich habe auch lediglich einen Mietvertrag damals erhalten und das war’s dann auch. Wie sollte ich vorgehen?
Vielen Dank im voraus!
3 Antworten
Es ist wichtig, die Ummeldung korrekt durchzuführen, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Hier sind einige Schritte, die du beachten solltest:
Mietvertrag prüfen: Überprüfe deinen Mietvertrag auf Klauseln zur Nutzung der Wohnung und ob eine Untervermietung oder das Zusammenziehen mit einer weiteren Person erlaubt ist.
Vermieter kontaktieren: Informiere deinen Vermieter über deine Pläne, mit deiner Freundin zusammenzuziehen. Kläre, ob dies in Ordnung ist und ob es eventuell notwendig ist, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen.
Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: Wenn dein Vermieter zustimmt, kannst du dich und deine Freundin beim Einwohnermeldeamt ummelden. Bring dazu euren Personalausweis und eventuell den Mietvertrag mit.
Rechtliche Informationen einholen: Informiere dich über die spezifischen Gesetze in deinem Wohnort bezüglich der Ummeldung und eventueller Strafen. Es kann hilfreich sein, sich an eine Mietervereinigung oder einen Anwalt zu wenden.
Dokumentation aufbewahren: Halte alle Kommunikationen mit deinem Vermieter schriftlich fest und bewahre Kopien von Dokumenten auf.
Indem du transparent handelst und die notwendigen Schritte unternimmst, kannst du sicherstellen, dass alles reibungslos verläuft. Viel Erfolg!
Für die Anmeldung brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter und den Personalausweis.
Nach 3 Jahren ummelden .. das wird Teuer werden ^^
wenn man eine wohnung hat , muss man sich diesbezüglich ummelden ,
melde adresse und so .. mit Null euro wirst du da nicht raus kommen oder ihr
Ich müsste natürlich noch ergänzen dass Ich zeitgleich bei meiner Mutter gemeldet bin und dort auch gewohnt hab bzw im Wechsel.
Das ist egal .. was auf dem Mietvertrag steht ( Datum ) ist maßgebend
-- von beiden wohnungswechslern !