Antwort
andere Antwort :
Das würde ich nur tun, wenn ich diese Person schon länger kennen würde und somit einen Erfahrungswert vorliegen hätte. Denn der Kündigungsschutz ist bei Harzt-IV-Beziehern nicht zu unterschätzen. Denn wenn die Miete regelmäßig eingeht, aber der Mieter nicht korrekt ist, dann gibt es Themen. Und was man als Vermieter_in an Vorauszahlung zu bringen hat, um einen Mieter aus dem Haus zu klagen, das ist ja bekannt. Ebenso ist genau darauf zu achten, dass bei Mietschäden durch so einen Mieter, die Kosten nicht gedeckt sind, da diese ja bekanntlich unter der Pfändungsgrenze liegen. Das muss jeder individuell entscheiden, wobei einem das auch jederzeit mit Gehaltsempfängern passieren kann.