Überstunden abfeiern - wieviel brauche ich pro Tag?
Hallo,
ich habe meine Arbeit in der Probezeit gekündigt. Ab nächsten Donnerstag hätte ich u.a. einen Kollegen in Elternzeit bzw. Urlaub (insgesamt 5 Wochen) vertreten müssen und hätte somit an jedem Tag seine und meine Schicht (zusammen 9 Stunden) arbeiten müssen. Nun fällt der letzte Arbeitstag auch in diese Zeit, ich arbeite aber normal jeden Tag nur 8 Stunden. Was ist nun aber Bemessungsgrundlage zum Abfeiern der Überstunden? Muss ich jeden Tag mit dem Regelstundensatz 8 Stunden oder dem Ausnahmezustand von 9 Stunden in Bezug auf die Überstunden werten? Beides wäre auf seine Art logisch für mich. Finde hierzu leider gar nichts online. Danke.
1 Antwort
Mach 8h und geh danach heim. 8h ist die Höchstarbeitszeit in Deutschland nur in Ausnahmefällen darf man drüber gehen in diesen Ausnahmefällen musst du die Überstunden abfeiern was aber nicht mehr geht bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Sprech mit deinem Vorgesetzten das du jeden Tag 8h machst keine mehr und keine weniger falls sie das nicht akzeptieren machst du trotzdem 8h du hast eh schon gekündigt was wollen sie effektiv machen.
Okay jetzt übertreibst du die Firma muss dein Vertraglich Festgelegtes Gehalt zahlen Punkt. Der einzige Grund die Überstunden zu machen wäre wenn du Finanziell darauf angewiesen bist. Das macht eh alles keinen Sinn🙃 ob du jetzt 9h arbeitest und dafür einen Tag weniger juckt doch keinen.
Okay hab nochmal nachgelesen du machst bitte auf jeden Fall 8h pro Tag weil du musst innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen die 8h im Schnitt nicht überschreiten was ja ganz offensichtlich bei dir nicht mehr geht, ruf deinen Vorgesetzten an und teile ihm das mit. Finde es eh so lächerlich das man jemanden der gekündigt hat noch Überstunden aufheizt😂 gibt genug Leute die dann einfach krank sind
Kohle abziehen. Ich hätte einmal 8 Stunden voll für den 23.09., wo ich ja aber jetzt schon weiß dass ich eigentlich 9 Stunden arbeiten würde. Für den 12.09. bis einschließlich 19.09. würde ich jeweils wieder 1 Überstunde machen, also 6. Mein Gedanke ist halt nun : muss ich von den 6 eine auf den Montag 23.09. verlagern (so dass das 9 sind) und die restlichen am Freitag zuvor entsprechend einem 9 Stunden Tag nehmen oder nicht? Das Problem bei mir ist dass ich in einem Mitgerätecontainer arbeite. Da bin ich allein. Wenn ich also Freitags zu früh die Arbeit niederlege und in die Zentrale fahre um meine Schlüssel abzugeben, könnte es sein dass die Firma von ihrem Recht der Vertragsstrafe Gebrauch macht.