Übernimmt Jobcenter die Miete auch bei Sperrzeit ALG1?
Hallo,
ich werde höchstwahrscheinlich in die Sperrzeit für 3 Monate gelangen. Sprich die ersten drei Monate kein ALG1 bekommen. Zusätzlich habe ich noch das Recht auf Bürgergeld. Wird mein Bürgergeld auch sanktioniert ? Und übernimmt das Jobcenter meine Miete für die Zeit, die ich in der Sperrzeit bin ?
3 Antworten
Derzeit liegt die Sanktion beim Bürgergeld bei max. 3 Monaten und 30 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt.
Die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ist von der Sanktion nicht betroffen.
Bei z.B.einem Single sind das derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, bei max. 30 % Sanktion dürfe für diese max. 3 Monate 168,90 Euro sanktioniert werden.
Also dann bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen für den Regelbedarf 394,10 Euro + die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden.
Auch Hartz IV wird um bis zu 30% für bis zu 3 Monate bei selbstverschuldetem Jobverlust ohne wichtigen Grund gekürzt.
Seit der kleinen Novelle durch die Ampel betrifft diese Kürzung allerdings nur noch den Leistungsanteil zum persönlichen Lebensunterhalt, und nicht mehr zusätzlich auch die KDU-Anteile.
Von daher könntest Du als Notvornahme bei nachzuweisender Mittellosigkeit nun durchaus ersatzweise einen Antrag auf (ergänzendes) ALG II stellen.
Anders als beim ALG I setzt sich die Gesamtleistung beim ALG II tatsächlich aus einem Teil für den persönlichen Lebensunterhalt und einem Teil für die Kosten der Unterkunft zusammen.
Die Anteile für die Miete nebst den Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (Mindestanteil) werden dann während einer Zahlungsverweigerung der Alo-Versicherung in tatsächlicher Höhe für die einzelnen Monate anerkannt.
Nur bei der Regelleistung zum Lebensunterhalt bekommst Du dann halt nur 70% der "normal" zustehenden Regelleistung.
Du musst aber dabei noch berücksichtigen, dass ALG II nur für Monate ohne jeglichen Geldzufluss (abzgl. Sanktionsanteil) ohne Anrechnung oder Rückzahlungsaufforderung voll umfänglich bewilligt werden kann.
Wenn Anspruch auf ALG II besteht, beinhaltet dies auch die Kosten der Unterkunft.
okay , danke für die Info. Bekomme ich denn die Miete zusätzlich noch bezahlt?