überholen verboten?

1 Antwort

Aus dem Ausschnitt allein lässt sich das nicht zu 100% beantworten, aber es klingt schon so, als sei Zeichen 276 gemeint. Dann ist der gelb eingekreiste Abschnitt allerdings falsch.

Der Originaltext aus der StVO lautet: "Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen."

Krafträder ohne Beiwagen dürfen also nicht überholen, dürfen aber überholt werden.