U18 Ticket obwohl ich 18 bin?

2 Antworten

Nein, die müssten beweisen, wann Du konkret mit einem falschen Ticket unterwegs warst.

Und das werden sie kaum können.

So what - bei den meisten Verkehrsverbünden wie auch bei der DB muss man ehedem ab 15 den Erwachsenenpreis bezahlen, es sei denn man hat Anspruch auf ein Schüler-/ Auszubildendenwochen-/Monatsticket.