Twitch Affiliate und Kleinunternehmen anmelden? Rückwirkend?

Codeline  27.01.2025, 06:44

60 Monate???

Zimtarella 
Beitragsersteller
 27.01.2025, 15:45

Ja steht so im Internet.

Geochelone  27.01.2025, 07:59

Wie lange machst du das schon?

Zimtarella 
Beitragsersteller
 27.01.2025, 15:45

Seit 2021

3 Antworten

Im Internet steht viel Blödsinn. Und eine Grenze für die mögliche rückwirkende Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Weder 60 Monate noch 10 Jahre. Wie auch, weil es doch nur ein Anzeige- und kein Genehmigungsverfahren ist.

Wenn du das Gewerbe nun rückwirkend ab 2021 anmelden würdest, gebe es mit Sicherheit ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro.

Deshalb empfehle ich dir (wenn es auch nicht ganz korrekt ist), das Gewerbe ab 01.01.25 anzumelden. Es wird kein Amt nachforschen, ob das stimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zimtarella 
Beitragsersteller
 27.01.2025, 16:40

Danke für deine schnelle und konkrete Rückmeldung. Es ist wirklich ein schwieriges Thema, da man so sonst keinen fragen kann der damit Erfahrungen hat oder wie man in so einer Situation verfahren sollte. 👍😊

Bei diesen kleinen Beträgen passiert nichts wenn du erst jetzt ein Gewerbe anmeldest. Erst Recht nicht wenn es die erste Auszahlung von Twitch ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Moderator auf Twitch

Geochelone  27.01.2025, 16:04

Das Gewerbeamt wird nicht fragen, ob bzw. wie viel Gewinn der Anmeldende in den vergangenen Jahren gemacht hat. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen von Anfang an angemeldet sein. Auf die Höhe des Bußgeldes hat nur der Zeitraum der Verspätung Einfluss.

Zimtarella 
Beitragsersteller
 27.01.2025, 15:47

Ist bez. wäre tatsächlich die erste Auszahlung von Twitch.

Naja, habe woanders gesehen du möchtest es rückwirkend für 3-4 Jahre anmelden, das ist autsch ^^ War bei mir 7 Monate zu spät und musste 178€ Strafe zahlen. Du bekommst jetzt deine erste Auszahlung, allerdings sollten Gewerbe bereits dann angemeldet werden, sobald es eine Gewinnabsicht gibt - würde heißen sobald man Funktionen freischaltet, die einem Geld einbringen könnten, oder sogar zuvor, wenn die Tätigkeit die Absicht hat Gewinn zu erzielen.

Ich denke aber wenn du das jetzt anmeldest und erklärst, dass du das zwar seit 2021 hast aber erst jetzt damit Geld verdienen würdest, dann sollte es kein Problem sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Vollzeit-YouTuber

Zimtarella 
Beitragsersteller
 29.01.2025, 16:00

Danke für die Antwort. Werde es zum 01.01.2025 anmelden. Mit einer hohen Strafe (Bußgeld) habe ich schon gerechnet wenn ich es rückwirkend anmelden würde. Und ja erst Anmeldung dann Auszahlung 😊Danke

Dudenox2  29.01.2025, 22:58
@Zimtarella

Strikt genommen musst du es auch rückwirkend anmelden, bzw. seitdem du Affiliate/Partner bist/Geld verdienen kannst (also auch Donations). Dafür müsste das aber jemand im Detail überprüfen

Zimtarella 
Beitragsersteller
 30.01.2025, 04:55
@Dudenox2

Ja ich weiß, eigentlich muss es rückwirkend sein. Aber wir schauen mal wie es nun wird. Und ob es jemand überprüft.