Turnen mit Kindergartenkinder...

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Das ist ein rechtlicher Graubereich. Gehört die Betreuung der Kinder zur Schule - etwa im Rahmen der Mittagsbetreuung oder Ganztagsschule - dürfen Geräte nur von Sportlehrern benutzt werden. Hier haftet die Schule in vollem Umfang, auch wenn der Anbieter der schulischen Mittagsbetreuung extern ist.

Handelt es sich um schulfremde Personen, wie z.B. eine benachbarte Kita, haftet der Träger dieser Einrichtung für alle Unfälle, die sich aus einer unsachgemäßen Nutzung der Geräte ergeben. Zu einer solchen gehören Fehler beim Aufbau, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und fehlende oder unsachgemäße Hilfestellungen.

In beiden Bereichen wird oft nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" gehandelt. Ich habe allerdings bei praktischen Angeboten von Schüler/ -innen hier schon waghalsige und gefährliche Dinge gesehen, die aus völliger Unkenntnis der Erzieher/ -innen enstanden sind.


anni51 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 17:55

Danke für deine Antwort Jule- ich hab mir schon gedacht das es sich um eine Grauzone handelt. Ich habe in unserer Einrichtung dafür plädiert das eigentlich nur eine Kollegin mit der passenden Weiter/bzw.Fortbildung die Kd. begleiten sollte. Ich habe kein Geräteschein- ich weiß überhaupt nicht wie sachgemäß damit umgehen soll. Klar für mich ist, das ich diese Geräte dann auch nicht aufbauen werde.

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Ich hab da mal praktikum gemacht und durfte die Kinder alleine dabei beaufsichtigen.. Sinn war immer eig, dass sich die Kinder mit "zu viel Energie" bisscehn auspowern um weide rutnerzukommen, und die Kinder spielerisch ihre motorischen Fähigkeiten und ihren Körper kennen lernen.. pass auf jeden Fall auf und besser eine Matte zu viel als zu wenig auf den Boden, und bleib immer nah am Klettergerüst wenn sie in anderen Höhen rumturnen^^