Mietwohnung, wer muss in diesem Fall tapezieren?
In meiner Mietwohnung war bereits beim Einzug zwei schichten Rauhfaser an Wänden und Decke im Wohnzimmer. Es waren auch schon mindestens zwei schichten Farbe auf der oberen Rauhfaser. Dann habe ich in den fast 20 Jahren auch noch 3 Schichten Farbe aufgetragen. Schon beim letzten Streichen ist die Tapete teilweise von der Wand abgeblättert. Nochmal drüber streichen geht echt nicht.
Wer muss das Tapezieren (alte Tapete runter, neue drauf) bezahlen? Mein Vermieter oder ich?
5 Antworten
Jetzt gebe ich Dir als Vermieter mal einen Mietertipp:
Dein Mietvertrag ist bestimmt schon sehr alt. Meistens enthalten Mietverträge Klauseln zu Schönheitsreparaturen, also z. B. neu streichen oder tapezieren.
In alten Verträgen sind diese Klauseln häufig so abgefasst, dass sie gar nicht rechtsgültig sind und damit nichtig. Du kannst sie dann zur Kenntnis nehmen, musst Dich aber nicht daran halten. Wichtig wäre also, zu prüfen, ob Deine Klauseln auch so veraltet sind, dass sie gar nicht gelten.
Wenn das so ist, gilt der Paragraph des BGB, der den Vermieter verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu halten, wie er sie Dir vermietet hat. Dieser Paragraph verflichtet also den Vermieter, bei Dir nach Bedarf Schönheitsreparaturen durch zu führen.
Daraus folgt, dass die Kosten der Instandsetzung, also ggf. Neu-Tapezierung der Vermieter bezahlen muss.
Achtung: Sind die Klauseln in Deinem MV aber so, dass sie rechtsgültig sind, ist es Deine Sache.
Das höchste, was ich erlebt habe, beim runter machen, waren 7 Schichten und die hielten alle wirklich gut. Da waren auch immer Profis am Werk, wobei ich nie verstanden habe, warum Profis so etwas machen und nicht zwischendurch mal wieder die alten Tapeten abgemacht haben.
Bei mir im Mietvertrag steht die ungültige Klausel. Also eigentlich müsste der Vermieter Renovieren. Bisher hatten wir ein guten Verhältnis, wenn ich ihm jetzt mit so Juristischen Sachen komme und er alles Zahlen muss, war es das dann wohl mit dem guten Verhältnis.
Kann er danach die Miete erhöhen, weil er renovieren lies (also nur das Wohnzimmer) ?
Bitte Wortlaut der Klausel zu SR in deinem Mietvertrag.
Das Abblättern der Farbe kann als Anlass für eine Renovierung gesehen werden. Abblätternde Farbe gehört nicht zur normalen Abnutzung und Dein mehrmaliges Überstreichen hat dies erforderlich gemacht. Daher kann es sein, dass der Vermieter diese Kosten auf Dich abwälzen will und mit dem Anliegen nicht ganz chancenlos wäre.
Wenn ich in eine Wohnung einziehe, wo schon zwei Tapeten übereinander sind und von den Vormietern schon unzählige Schichten Farbe auf der Tapete sind, warum muss ich dann der "Dumme" sein und auf meine Kosten komplett Tapezieren lassen (alte Tapeten runter und neue drauf). ?! Wäre ich in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen, dann könnte ich das verstehen und müsste selbst neu Tapezieren.
Ich denke, dass Du das mit dem Vermieter verhandeln musst. Dein Einwand ist durchaus berechtigt.
Es ist blöd, dass die Verschlechterung jetzt eingetreten ist, die deswegen nach strenger Auslegung des § 538 BGB Dir angelastet werden könnte.
Es ist gut möglich, dass der Vermieter nach der langen Mietzeit ohnehin Renovierungen vorhat und die geschichte mit der Tapete gar nicht problematisiert wird.
Du.
Ob beim Ein- oder Auszug neu gemacht werden muss, steht im Mietvertrag.
Solang du drin wohnst, bist DU zuständig.
Wenn du Tapezieren willst, musst du das bezahlen.
Am besten alles runterreissen und auf den Putz neu streichen. Vlt. zahlt der Vermieter einen Anteil. Rede mit ihm
Mich würde mal interessieren, wie viele Tapetenschichten man übereinander machen könnte.
Also wenn bei jeden Neueinzug eine neue Tapete auf die vorhandene Tapete tapeziert wird.