Trotz Sprachfehler zur Polizei?
Hallo Leute wie ihr dem Titel entnehmen könnt habe ich einen Sprachfehler für die laute s und Sch. ich bin aber durchaus verständlich und kann selbst mit fremden Personen auf der strasse Kommunizieren .
ich bin auch keineswegs mehr angreifbar gegenüber Provokationen und sehe die Polizei als den einzigsten beruf den ich ausüben möchte.
ich war auch in logopädischer Behandlung allerdings ohne erfolg und kein Arzt bei dem ich war konnte die Ursache dafür feststellen.
Meinz ihr die Polizei würde mich aufgrund dessen aus dem Bewerbungsverfahren werfen?
6 Antworten
Sprache ist als Polizist sehr wichtig. Einen Sprachfehler ist nicht nur für den Job ungeeignet, sondern kann auch in Vermittlungsverfahren nicht mehr ernst genommen. Die Polizei müssen professionell umgehen können und deswegen muss man auch richtig sprechen können
Einzelfallentscheidung.
Bevor es dazu kommt, wäre aber ein Rechtschreib- und Grammatiktest zu bewältigen. Manchmal liegen die Defizite ganz woanders ...
Gruß S.
Bewirb dich einfach und schau, ob es klappt oder nicht. Ich denke dafür ist eine Einzelfallentscheidung nötig.
Im Moment werden alle Augen zugedrückt und auch so wäre das kein Problem, solange die Verständigung klappt
Nirgendwo, muss ich das sein? Du weißt doch ganz genau, dass die Polizei immer Leute braucht und du weißt auch, dass im Schnitt die Auswahlverfahren gelockert wurden… trotzdem werden noch nahezu gleichviele eingestellt, schlußfolgerung: es werden Augen zugedrückt, wo der Ermessensspielraum das zu lässt :)
Und Ausschlusskriterien sind überall unterschiedlich, ich kann nur für unsere LaPo nrw sprechen, und hier ist ein Sprachfehler, der nicht die Verständigung beeinträchtigt kein Ausschlussgrund
Es werden definitiv keine Augen zugedrückt, schon gar nicht mehr als sonst oder aus Bewerbermangel.
Ernessensspielraum gab es schon immer und es ist nach wie vor eine Bestenauslese nach beamtenrechtlichen Grundlagen und Maßgabe der PdV.
und hier ist ein Sprachfehler, der nicht die Verständigung beeinträchtigt kein Ausschlussgrund
Das dürfte für die gesamte Republik gelten, hat aber mit "Augen zudrücken" nichts zu tun.
Deine Bemerkung erweckt einen unseriösen Eindruck einer Institution, von der die keine Ahnung hast.
Mag sein, dass hier ein Verständigungsproblem zwischen uns beiden vorliegt Bzw ich mich schlicht blöd ausgedrückt habe. Mit „Augen zu drücken“ meine ich das ausschöpfen des Ermessensspielraum. Die Formulierung blieb mir nur von meinem Praktikum in der Schule bei der LaPo Bonn hängen. Das kam tatsächlich so von einem Beamten
Du hast nicht nur einen Sprachfehler. Du hast in deinem Text mindestens 8 Rechtschreibfehler, 6 Satzzeichenfehler, und benutzt sogar ein Wort, welches es nicht gibt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du die mindestens vorgeschriebene Mittlere Reife hast.
Du wirst nicht Polizist.
Grüß dich,
Wollte Mal Bescheid geben😂
Bin ab dem 1.9.2024 eingestellt😘
und hab sogar Abitur brudaa
😂😂😂😂😂😂😂
In welchem Bundesland bist du denn Mitglied der Einstellungskommission, Kollege?!