Trotz schriftlicher Zusage keine Rückmeldung zur Anstellung?
Folgende Situation: Ich hatte im Juli ein Vorstellungsgespräch bei einem großen Unternehmen. Unmittelbar nach dem Vorstellungsgespräch erhielt ich eine schriftliche Zusage und mir wurde mitgeteilt, dass ich eventuell im Oktober 2022 starten könnte und dass ich rechtzeitig wieder kontaktiert werde.
Ich habe bis Mitte September keine Rückmeldung erhalten, also habe ich dort angerufen. Die Empfangsdame sagte mir, sie würde es weiterleiten und die zuständigen Kollegen würden sich bei mir melden. Bis Ende September gewartet und es kam nichts. Ich rief erneut an, diesmal gab mir die Mitarbeiterin die Durchwahl und E-Mail der zuständigen Abteilung. Ich habe dort mehrere Tage lang angerufen, aber niemand ist ran gegangen.
Bis Ende Oktober schrieb ich ihnen auch ein paar E-Mails, aber es kam keine Antwort. Ich weiß nicht, warum das so ist und warum sie mir keine Antwort geben. Aber der Punkt ist, wegen dieser Zusage habe ich ein anderes Jobangebot abgelehnt und stehe jetzt mit leeren Händen da.
Kann ich aus diesem Grund rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten?
6 Antworten
Nur ein Vertrag ist rechtskräftig. Es kommt auch auf den genauen Wortlaut Deines Schriebs an, aber blöderweise ist das ja kein Vetrag. Wie gesagt, da kommt es auf jede Feinheit an.
Dass dieses Hinhalten eine ganz unfeine Sache ist, ist jedenfalls klar.
Ärgerlich mit dem anderen Job..
Bei diesem würde ich mich aber auch fragen: wenn die schon im Vorfeld so rumeiern— will man dann wirklich dort arbeiten? Die sind ja total verpeilt und haben nicht mal die Eier, Dir zwischen Juli und jetzt Mitte November ggf ehrlich abzusagen
Ich hab grad schon unter einer anderen Antwort kommentiert. Wenn Du das so schriftlich hast.. hallooo, selbst ein mündlicher AV ist gültig (falls keine Befristung).. und Du hast eine schriftliche Aussage, dass sie blablabla
Hol Dir Rechtsrat (siehe mein anderer Kommentar)
Leider nein, wenngleich es sehr unschön ist, Dich so lange hinzuhalten. Erst nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag vor Ort kann man von Verbindlichkeit sprechen. Das Wort "eventuell" macht aus dem Schriftstück nur eine unverbindliche Zwischeninformation, mehr nicht. Es hat absolut nichts mit einem Vertrag zu tun.
Ich habe eine schriftliche Zusage... Das wort eventuell wurde mir mündlich gesagt.
Glaub mir, ich hätte Dir diesen Arbeitsplatz gern gegönnt, aber so, wie es aussieht, hast Du nicht den Hauch einer Chance. Das mündliche eventuell war das definitive "Aus". Außerdem verpflichtet "Einstellen WOLLEN" zu gar nichts im Gegensatz zu "Einstellen WERDEN", und selbst dann sollte der spätestmögliche Arbeitsbeginn in der neuen Firma klar festgelegt werden. Das heißt z.B.: Wir werden Sie spätestens bis zum 01.02.2023 einstellen. Wir werden Sie spätestens im neuen Jahr einstellen, verpflichtet ebenfalls zu nichts. Bitte denk auch daran, dass ein Gang zum Anwalt nur zur Folge hätte, dass die Firma Dich dann garantiert auch nicht mehr einstellen WILL. Liebe Grüße!
Das ganze ist jetzt zwei Jahre her, leider. Allerdings hättest du definitiv rechtliche Schritte einleiten können nachdem du eine schriftliche Einstellungszusage hattest. Der Rest der hier gequatscht wurde ist absoluter Blödsinn.
Was genau steht in der schriftlichen Zusage? Ist halt die Frage, ob du das nur als Zusage liest, weil du es gerne so interpretieren wolltest, oder ob es tatsächlich objektiv als eine solche gewertet werden kann.
Sollte letzteres der Fall sein, ist ein Arbeitsvertrag zustandegekommen (streng genommen bereits ab der mündlichen Zusage, aber die wäre deutlich schwerer beweisbar als ein Schriftstück). Deine Versuche zur Kontaktaufnahme könnte man dann eventuell auch als Anbieten deiner Arbeitskraft interpretieren (allerdings ist dabei eine genauere Prüfung notwendig).
Wenn beides gegeben ist, also Arbeitsvertrag und Anbieten der Arbeitskraft, ist ein Anspruch auf Gehaltszahlung entstanden. Und diese könntest du einklagen.
Schadenersatz für die Absage des anderen Angebots hingegen könnte deutlich schwieriger werden. Könnte man aber auch versuchen.
Du wirst allerdings vermutlich für beides anwaltliche Unterstützung brauchen.
Zusammengefasst: Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie uns von Ihren Fähigkeiten überzeugt haben und wir Sie gerne in unserem Unternehmen einstellen wollen...Wir begrüßen Sie als unseren zukünftigen Mitarbeiter und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Okay, das ist ein klares Angebot von deren Seite aus. Hast du darauf reagiert und ebenfalls zugesagt? Oder vorher schon - möglichst irgendwie schriftlich - bekannt gegeben, dass du dort gerne arbeiten möchtest?
Ich habe die schriftliche Zusage direkt vor Ort nach dem Vorstellungsgespräch bekommen und ja ich habe auch zugesagt.
Zusätzlich sind die schriftliche Mails von meinen Versuchen eine Antwort zu bekommen mitdabei.
Joa, da würde ich sagen, dass recht eindeutig ein Arbeitsvertrag zustandegekommen ist und dass du das auch gut beweisen kannst. Da würde ich an deiner Stelle echt mal einen Anwalt aufsuchen! Ob du dort dann wirklich anfangen kannst, ist zwar eher zweifelhaft. Aber Gehalt für 1, 2 Monate sollte schon drin sein.
Kümmere dich aber parallel auf jeden Fall um weitere Bewerbungen, denn selbst, wenn du dort dann doch anfangen könntest, ist ja die Frage, ob man das bei so einem Arbeitgeber überhaupt will...
Alles, was Du schriftlich hast, gut aufbewahren, sowohl Deine als auch die Aktionen des AG!
ob man das bei so einem Arbeitgeber überhaupt will...
der AG wird auch nicht ganz nett darauf reagieren , daher wird dann ziemlich sicher die ordentliche Kündigung rausgeschickt ^^
Wenn die Zusage kein "eventuell" oder ähnliches enthält, dann geh damit zum Rechtspfleger im Arbeitsgericht. Klage auf Einstellung (Vertragserfüllung) zum 01.10.2022 und auf Entlohnung. Fordere für Nichteinstellung Schadensersatz (in Höhe des entgangenen Bruttolohnes), weil du wegen der Zusage keine andere Arbeit angenommen hast.
Ob das Erfolg hat, kann ich nicht sagen...aber bis zur ersten Verhandlung (Gütetermin) ist das Ganze für die eh kostenlos.
Das Wort "eventuell" haben die mir mündlich gesagt. In der schriftlichen Zusage steht das nicht.
Dann ab zum Arbeitsgericht! Kostet halt nur Zeit und ein wenig Aufwand.
Und schlimmer als ein "Nein" vom Richter kann es nicht kommen.
Kann ich aus diesem Grund rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten?
Vielleicht solltest Du Dich diesbezüglich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und zuvor das Unternehmen, welches die Einstellungszusage erteilte, noch mal papierschriftlich anschreiben.
Zusammengefasst: Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie uns von Ihren Fähigkeiten überzeugt haben und wir Sie gerne in unserem Unternehmen einstellen wollen...Wir begrüßen Sie als unseren zukünftigen Mitarbeiter und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.