Trennungsgeld für Soldaten, was bedeutet das?
Zur lohnsteuerlichen Behandlung teile ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber zwar verpflichtet ist, die Abgaben für den steuerpflichtigen Arbeitslohn zu entrichten, die verbindliche Entscheidung bezüglich der zu entrichtenden Abgaben jedoch durch die zuständige Finanzbehörde im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung getroffen wird.
1 Antwort
Bundesbeamte, Richter und Zeit- sowie Berufssoldaten haben aus diversen Gründen Anspruch auf Trennungsgeld (TG).
Stark vereinfacht: wenn man ausserhalb von der eigenen Wohnung übernachtet oder täglich weit pendelt, kann man Trennungsgeld bekommen.
Das TG wird auf Antrag ausgezahlt und teilweise versteuert. Der Bezug von TG muss als Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Es wird dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer neu berücksichtigt.
Nee, so ganz einfach ist es nicht 😉
Du gibst es nicht "einfach" als Einkommen an, sondern als Erstattung. Hierfür musst Du entsprechend die Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtiger Tätigkeit als Werbungskosten ansetzen. Dort gibt es dann doe Möglichkeit, Erstattungen vom Arbeitgeber (u.a. steuerfrei) einzutragen. An dieser Stelle gibst Du das TG an. Im besten Fall bekommst Du dadurch einen Teil der Steuern noch zurück (wird nicht viel sein!).
Also wie du gesagt hast als Einkommen angeben und gut ist es oder muss ich noch mehr beachten, weil die Steuer ansich ist fertig.