Bundeswehr Trennungsgeld?
muss die Bundeswehr mir als TG Empfänger eine Stube/Unterkunft stellen ?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, denn sie bezahlt ja Trennungsgeld, auch für die Unterkuft vor Ort, so jedenfalls bei mir.
Zitat:
Voraussetzung für das Trennungsgeld ist zudem, dass die eigene Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle liegt.
Mit dem Trennungsgeld sollen also Aufwendungen ausgeglichen werden, die dadurch entstehen, dass ein weiterer Weg zur Arbeit in Kauf genommen werden muss, oder dass eine zweite Wohnung am neuen Dienstort notwendig wird.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Woher ich das weiß:Hobby – Jurafetischist