TR? UKV? Mietzuschuss?
Hallo
Bin ab 3.4. bei der Bundeswehr als Mannschaften Saz 8... Die ersten drei Monate in Roth zur Luftwaffe danach nach Wuntsdorf zur Luftwaffe für die restliche Zeit...
Gütersloh - Roth ( eine strecke 500km)
Gütersloh - Wuntsdorf (eine Strecke 110km)
Ich habe eine Wohnung zu miete in Gütersloh (Freundin und ich eingetragen)
Mietvertrag vor der Eignung abgegeben und eintragen lassen...
Ich möchte von Gütersloh nicht umziehen, möchte die Wohnung behalten und ich werde dieses Jahr noch heiraten.
Ich werde in Zukunft alle zwei Tage nach Hause fahren und am Wochenende.
WAS NUN ?!?!
KANN MIR JEMAND HELFEN RATSCHLÄGE WEGEN GELDER UND DES WEITEREN ???
DANKE
2 Antworten
Wenn dir die UKV nicht zugesagt wird, bist du Trennungsgeld berechtigt.
Dann steht dir eine Unterkunft am Standort zu und wenn diese nicht gestellt werden kann, eine sogenannte TG-Wohnung zum ortsüblichen Mietpreis. Nebenkosten bleiben natürlich weiterhin deins. Zudem wirst du dann halt Trennungsgeld und eine Familienheimfahrt im Monat bekommen. Wenn du heiratest, sind es 2 Fahrten im Monat.
Ich weiß nicht mehr, ob man die UKV als Single ablehnen darf. Ich war damals verheiratet und konnte sie deshalb ablehnen. TG gibt es auf jeden Fall nur, wenn die UKV nicht zugesagt wurde.
Während der GRUNDI alle zwei Tage ? Optimist !!!!!
Die BW bietet doch freie Unterkunft , freie Krankenversorgung ; warum sollte die Mietkosten tragen? Heimfahrten kann man bei der Steuer angeben , bzw. mit der Bahn fahren als Soldat .
Oki verstanden Danke
umstellung der Frage
die jetzige Wohnung wurde anerkannt bekomme UKV zugesagt
kann ich UKV ablehnen und die Strecke von 100km pro Strecke mit Trennungsgeld auf mich nehmen ???
Oder bin ich jetzt auf UKV abhängig ???