TR? UKV? Mietzuschuss?

2 Antworten

Wenn dir die UKV nicht zugesagt wird, bist du Trennungsgeld berechtigt.

Dann steht dir eine Unterkunft am Standort zu und wenn diese nicht gestellt werden kann, eine sogenannte TG-Wohnung zum ortsüblichen Mietpreis. Nebenkosten bleiben natürlich weiterhin deins. Zudem wirst du dann halt Trennungsgeld und eine Familienheimfahrt im Monat bekommen. Wenn du heiratest, sind es 2 Fahrten im Monat.


Jui87 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 19:03

Oki verstanden Danke

umstellung der Frage

die jetzige Wohnung wurde anerkannt bekomme UKV zugesagt

kann ich UKV ablehnen und die Strecke von 100km pro Strecke mit Trennungsgeld auf mich nehmen ???

Oder bin ich jetzt auf UKV abhängig ???

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Apfelkind86  22.01.2018, 22:02
@Jui87

Ich weiß nicht mehr, ob man die UKV als Single ablehnen darf. Ich war damals verheiratet und konnte sie deshalb ablehnen. TG gibt es auf jeden Fall nur, wenn die UKV nicht zugesagt wurde.

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Während der GRUNDI alle zwei Tage ? Optimist !!!!!

Die BW bietet doch freie Unterkunft , freie Krankenversorgung ; warum sollte die Mietkosten tragen? Heimfahrten kann man bei der Steuer angeben , bzw. mit der Bahn fahren als Soldat .