- Weil ich das Parteiprogramm in jedem Punkt teile,
- weil sie sich noch fast ausschließlich aus jungen und gebildeten Realpolitikern und keinen Populisten zusammensetzen,
- weil sie von Extremisten nicht unterwandert wurden,
- Weil sie eine Alternative darstellen.
An keiner Stelle des folgenden Gesetzes erkenne ich eine Beschränkung auf eine Nation:
Strafgesetzbuch (StGB)§ 130 Volksverhetzung(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
🤔
Ich schlage vor, dass Du Dir erstmal den Artikel selbst ganz durchliest (darin findest Du nämlich Antworten) und dann Zitieren lernst....
Oder sollte Deine Frage den Leser lediglich motivieren, den Artikel zu lesen?
Stellung gegen Faschismus und Rechtsextremismus zu beziehen ist nicht gleich links.
Eine einleitende Verbindung zwischen Höckes rechtsextremer AfD in Thüringen und Hitlers Nationalsozialisten zu ziehen, ist gute journalistische Arbeit.
Wenn schon die Öffentlich-Rechtlichen nicht vor der offenkundigen, drohenden Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung warnen würden, wer denn dann? Mit politischer Meinung oder gar Meinungsmache - mit Bezug zu der vor Dir aufgeworfenen "Ausgewogenheit" - hat das mal gar nichts zu tun.
Er darf und wird nichts ändern, allerdings die Änderung veranlassen. Also ja, er hat Einfluss darauf!
Grundsätzlich können Dienststellenleitungen über die ihnen unterstellten Mannschaften frei verfügen. Das bedeutet, dass einem Chef bzw. einer Cheffin keine Mannschaften ohne deren Zustimmung "genommen" werden. Eine nicht förderliche Versetzung kommt insbesondere dann nicht in Frage, wenn kein Ersatz gestellt wird.
Deiner Schilderung nach möchtest Du ohne haltbare/gewichtige Gründe versetzt werden. Das lässt die Bw nur zu, wenn es der Bw etwas bringt. Da Du hochwertig und kostenintensiv ausgebildet wurdest, wird man Dich nicht grundlos gehen lassen - insbesondere da in Ahlen keine Infanterie stationiert ist.
Falls Dir bereits eine Versetzungsverfügung ausgehändigt wurde, die Du auch bereits unterschrieben hast, und diese nun ohne erkennbaren Grund und ohne Dein schriftliches Einverständnis aufgehoben wurde, kannst Du Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Hier steht einiges drin:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sondervermoegen-bundeswehr-2047518
Was Du hier nicht findest, ist eingestuft. Solltest Du doch genauere Infos finden, dann sind sie nicht zuverlässig 😉
Ja, das ist möglich, allerdings nicht zwingend (!).
Es hängt immer vom Bedarf ab. Solltest Du Dich zu spät dafür entscheiden, kann es passieren, dass Dein Dienstposten bereits nachbesetzt wurde und Du zumindest nicht mehr dasselbe weiter machen kannst.
Davon losgelöst, meine ich, dass SaZ 2 derzeit nicht angeboten wird.
Wenn dann als Dienstunfall. Es hängt aber von den Umständen ab, in denen er/sie verstirbt. Ein Tod durch aktive Kampfhandlung ist perse kein Unfall - der Gefallene und seine Hinterbliebenen werden daher durch besondere Rechtsnormen "geschützt".
Das hängt davon ab, in welche Laufbahn man wechselt 😉 bleibst Du Mannschafter, dann definitiv nicht.
Wechselst Du in die Laufbahn der Offiziere des TrpDst, wirst Du zu einem OA-Ausbildungsbataillon versetzt. Dort machst Du gemeinsam mit den anderen OAs die komplette Ausbildung - inkl. einer erneuten Grundausbildung.
Bei Unteroffizieren kann es ebenfalls passieren, dass man in einen UffzAnw-Zug kommt und mit den anderen UAs die Grundi nochmal macht.
Ich selbst habe in 2001 ebenfalls die Grundi wiederholen dürfen. Damals gab es aber noch keine OA-Btl, dafür aber einen OA/UA-Zug in dem alle Anwärter zusammengezogen wurden. Da ich als HG in einer Gruppe mit zwei SGs und einem OSG zusammengesteckt wurde, durfte ich nichtmal Hilfsausbilder spielen 😪
Klar wirst Du mitmachen können 😉
Nur wird man Dir Deinen Sold nicht auszahlen können, solange Du Deinen Sozialversicherungsnachweis nicht erbringst.
Du hast noch zwei Jahre (!!!) Lies dich zu den beiden Berufsfeldern gut ein.
Solltest Du Polizist werden, ist es lebenslang und Du würdest voraussichtlich im geh. Dienst bleiben. Wenn Du allerdings zur Bw gehst, wirst Du ein ziviles Fach studieren und nach 12 Jahren sehr wahrscheinlich aus der Bw ausscheiden.
Zudem solltest Du Dich einlesen in die Unterschiede Landes- und Bundespolizei sowie die Verfassungsschutzorgane bevor Du Dich auf die "eine Art Polizist" einstellst.
Gleiches gilt auch für einen Offizier. Unter Grenie und Falli verstehen die meisten jungen Menschen die klassischen "typisch soldatischen" Verwendungen. Als Offizier ist diese Verwendung allerdings nur 2 bis 4 Jahre relevant. Erst recht wenn man Berufssoldat wird, ist die Truppengattung für Deine Zukunft wenig relevant.
Neben Dienstreisen tragen Soldatinnen und Soldaten den Dienstanzug als Angehörige von Behörden zB im BMVg, Kommandobehörden, Dienststellen der Wehrverwaltung, Jugendoffiziere, tlw. an Schulen usw. (egal welcher Uniformträgerbereich).
In der Regel sind es Dienststellen, in denen der Felddienst nicht an der Tagesordnung ist.
Privilegien, im Sinne von "besser gestellt sein", haben weder Offizierinnen und Offiziere noch deren Familien (in Deutschland).
Allerdings gibt es durchaus einige Sonderrechte für Soldaten. Beispielhaft müssen Kinder von Soldaten (aber auch von Bundesbeamten) ab einem bestimmten Haushaltseinkommen aus der Familienversicherung in der Privaten KV versichert werden.
Es gibt noch eine Reihe anderer Sonderbehandlungen, die je nach Gusto positiv oder negativ sind 😉
Tatsächlich macht es keinerlei Unterschied beim Assessment, welche Verwendung Du durchlaufen hast - aber auch nicht, ob Du überhaupt den FWD abgeleistet hast oder nicht.
Sofern Du mit dem FWD lediglich Zeit überbrücken willst, "lohnt" sich dieser tatsächlich zum Reinschnuppern und ein bißle Geld verdienen. Ansonsten ist er pure Zeitverschwendung, wenn Du statt dessen früher OffzAnwärter werden könntest.
Zuguterletzt: schieß Dich nicht auf einen Standort ein! Selbst wenn Du nach Bayern kommen solltest, wird dies nicht von Dauer sein. Alleine in den ersten 15 Monaten wirst Du mind. an vier unterschiedlichen Standorten sein. Und ob Du nach dem Studium (also in 6 bis 7Jahren) wieder zu den GebJg kannst, wird Dir niemand versprechen.
Leider wird Dir niemand von seinen Erfahrungen erzählen können, da die Heimantschutzverbände gerade erst aufgestellt werden und Du somit zu den Ersten gehören wirst 😉
Die Ausbildung - zumindest die Grund- und die Spezialgrundausbildung (ersten 4 bis 6 Monate) - unterscheiden sich nicht vom FWD.
In den Einsatz müssen beide nicht, weder der HS noch der FWD'ler.
Solange einem der beiden Elternteile Kindergeld zusteht (und das ist während des FWD eines u25-Jährigen der Fall), steht dem Kind oder dem anderen Elternteil auch Unterhalt zu. Allerdings fließt der Sold in die Bemessungshöhe mit ein.
In aller Regel, übersteigt der Sold den Unterhalt deutlich 😉
1. Die Bundeswehr hat kein Budget, sondern einen festen Haushaltsplan (Einzelplan 14 - den Unterschied kannst Du im Netz googeln)😉,
2. Ich wüsste nicht, worauf die Bw verzichten sollte, und in was sie statt dessen investieren sollte 🤔,
3. Nein, ich denke nicht, dass die Bw das vorgesehene Geld "besser nutzen" könnte.
Um Kampfpilot (Starflügler) bei der Bw zu werden, muss man das wohl härteste Auswahlverfahren durchlaufen.
Bedenke, es gibt weniger Eurofighter-Piloten bei der Bw als Generale!
Die Frage ist:
- woher weißt Du es?
- kannst Du es nachweisen?
Wenn ja:
"Cheffin, ich bin dann mal in bezahlter Freistellung bis August."
Wenn nein:
Schön die Füße still halten und ggf. Urlaub einreichen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass in Deiner Aufenthaltserlaubnis sinngemäß drinnsteht: "...zum Zwecke der Aufnahme eines Hochschulstudiums der [Fachrichtung]..."?
Wenn ja, dann schreibst Du einfach ein Brief nach folgendem Muster:
[Absender][Datum]
[Empfänger]
Antrag auf Zweckwechsel einer Aufenthaltserlaubnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom [] wurde mir der Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Aufnahme [Studium mit Fachrichtung] gewährt. [ggf. Führst Du in einem Satz auf, wie lange die AE gültig ist].
Nunmehr beabsichtige ich das Studienfach zu wechseln und beantrage daher den Zweckwechsel der Aufenthaltserlaubnis. Das Studium werde ich an der [Uni] absolvieren. Es dauert [Semester] und soll planmäßig zum [Datum] mit dem akademischen Grad [...] abschließen.
Mit freundlichen Grüßen
[]