Trans in der Schule/von Lehrern anders genannt werden?

5 Antworten

Es gibt in diesem Kontext keine Regelungen dazu, wie man Menschen ansprechen darf. Auch eine Lehrerin oder sonstige Fachkräfte in anderen Institutionen dürfen dich selbstverständlich auch mit einem anderen Namen ansprechen, selbst wenn er noch nicht amtlich geändert wurde. Im Schulkontext geht das in der Theorie sogar noch weiter, bspw. im Klassenbuch. Du bist jedoch leider vor allem auf die Kulanz deiner Schule angewiesen, wenn es noch nicht amtlich ist.

Interessante Quellen könnten für dich folgende sein, vielleicht möchtest du diese auch deiner Schule oder der Lehrerin zeigen:

Broschüre Trans* und Schule von SCHLAU NRW

Tipps für trans* Schüler_innen vom Regenbogenportal

Nenn mich Leo, nicht Lea! – Transgeschlechtlichkeit in der Schule vom Regenbogenportal

Das ist Quatsch - ich habe selbst in meinen 20 Lehrerjahren 3 Trans-Jugendliche unterrichtet. Wenn deine Eltern über das Outing informiert sind, dann steht dem Wunschname im Alltag eigentlich nichts im Wege. Vor dem Outing solltest du ein paar Gespräche mit eurem Schulsozialarbeiter gehabt haben, der dich darin unterstützen kann, deinen Wunsch dem Lehrerkollegium nahezubringen.

Fakt ist allerdings: Klassenarbeiten und Zeugnisse sind amtliche Dokumente, da muss der Geburtsname drauf. Der Wunschname ist dort erst möglich, wenn der Name offiziell beim Standesamt geändert ist. Meine Schüler haben dann einfach ihren Nachnamen draufgeschrieben und den Vornamen weggelassen. Und bis die offizielle Namensänderung erfolgen kann, muss wirklich eine ausgiebige psychologische Beratung erfolgen. Das geht nicht von heute auf morgen.

Bei einem meiner ehemaligen Transschüler, mit dem ich immer noch sporatischen Kontakt habe, hat das von Outing bis offizieller Namensänderung 3,5 Jahre gedauert.


KarlKlammer  15.03.2022, 19:05
Wenn deine Eltern über das Outing informiert sind, dann steht dem Wunschname im Alltag eigentlich nichts im Wege.

Warum?

Fakt ist allerdings: Klassenarbeiten und Zeugnisse sind amtliche Dokumente, da muss der Geburtsname drauf.

Worauf stützt sich der Fakt?

Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein schreibt dazu:

Urkundenfälschung scheidet schon deshalb aus, weil nicht über die Person des Ausstellers des Zeugnisses getäuscht wird. Die Ausstellung des Zeugnisses auf den neuen Namen und ggf. die neue Geschlechtszugehörigkeit (Herrn Peter statt noch Frau Petra Müller) ist auch keine Falschbeurkundung im Amt, denn es wird nicht über etwas Rechtserhebliches getäuscht.
Rechtserheblich sind nur die bescheinigten Leistungen (und allenfalls noch allgemeine Bemerkungen z.B. über das Verhalten der Schülerin / des Schülers), sowie dass diese dem Inhaber des Zeugnisses zuzuordnen sind. Der Vorname oder die Geschlechtszugehörigkeit des Inhabers sind nichts Rechtserhebliches.

https://www.trans-kinder-netz.de/files/pdf/Augstein%20Maerz%202013.pdf (S.3)

In Rahmen einer Abwägung der Rechtsgüter stehen die Individualrechtsgüter der Schüler*innen (Menschenwürde, Schutz der Identität, Wohl des Kindes...) wohl über dem Interesse des Amts da irgendwie was auch immer zu schützen.

Der Wunschname ist dort erst möglich, wenn der Name offiziell beim Standesamt geändert ist.

Das sind ja Gerichtsverfahren an dem am Ende eine Entscheidung im Namen des Volkes ergeht. Ich sehe nicht warum die Schule, nachdem sie von entsprechender gerichtlicher Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde, sich irgendwie auf das Standesamt beziehen sollte. So ein Schreiben vom Gericht ist da in der Regel sehr einfach formuliert. Z.B. "Die antragstellende Person führt künftig den Vornamen X" und/oder "Es wird festgestellt, dass die antragstellende Person als dem X Geschlecht anzusehen ist."

Und bis die offizielle Namensänderung erfolgen kann, muss wirklich eine ausgiebige psychologische Beratung erfolgen.

Nach TSG braucht es zwei Gutachten. Woher kommt das mit der Beratung? Was ist "wirklich ausgiebige psychologische Beratung"? Was sollte denn da beraten werden?

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chog77  15.03.2022, 19:28
@KarlKlammer

@ KarlKlammer Bei uns Stand das Wohl der Schüler*in im Vordergrund - Lehrer sind keine Anwälte - das ist auch nicht unsere Aufgabe. Ich habe nur aus meinem Erfahrungsschatz geplaudert. Wie wir als Schule mit dem Thema umgegangen sind hat für alle 3 gut funktioniert.

Aber mit VERLAUB - Lehrer sind keine eierlegende Wollmilchs... , auch wenn uns die Gesellschaft dazu macht. Wenn ich jeden Paragraphen recherchiere, dann mache ich gar keinen Unterricht mehr. Aber vielleicht fühlst du dich ja befleißigt, der fragestellenden Person, ja kompetenten Rat zu erteilen, wie diese das in ihre Schule angehen kann. Das hast du in deinem Paragraphen-Sermon nämlich nicht getan.

Aber ich danke für die Belehrung, ich habe was dazu gelernt.

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KarlKlammer  15.03.2022, 20:25
@chog77
Bei uns Stand das Wohl der Schüler im Vordergrund

Ja, das hat sich bei dir auch so gelesen. Ich wollte dich da nicht angreifen oder den Eindruck vermitteln es wäre nicht so.

Aber ich danke für die Belehrung, ich habe was dazu gelernt.

Das freut mich, gerne.

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Doktorelektrik  30.03.2022, 14:21
@KarlKlammer

Du mit deinen Super-Tipps von irgendwelchen Anwälten. Demnächst also Eintritt in die Schule nur noch in Begleitung von 2 Schöffen unterschiedlichen Geschlechts?

Preisfrage: WER ist erziehungsberechtigt? Schon mal auf die Idee gekommen, dort ZUERST nachzufragen nach dem Namen? Sonst kommt die Gegenklage umgehend von dieser Seite zurück - mit Fug und Recht.

Hier hat ein Schüler Probleme mit dem Umgang des Namens in der Praxis. Dabei ist doch niemals der Name allein das Problem.

Statt auf die Belange einzugehen und zu vermitteln, packt hier jeder den Anwalt aus. Es geht also um Rechthaberei und Rechtbekommerei.

Noch mehr Konflikte statt Lösungen.

Vielen Dank auch und gute Besserung.

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KarlKlammer  30.03.2022, 18:10
@Doktorelektrik

Der Punkt der Frage ist doch, dass ein Anliegen aus einem gewissen Rechtsverständnis heraus verwehrt wird. Was die entsprechenden rechtlichen Regelungen sind und wie man in der Praxis mit trans* Kindern und Jugendlichen umgehen kann erläutert Rechtsanwältin Augstein in dem Dokument.

Ich habe an keiner Stelle etwas von Klagen geschrieben.

Ich wünsch dir auch gute Besserung.

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Auskennen tue ich mich damit nicht unbedingt, aber ich kenne auch einige Leute die Trans oder nichtbinär sind und die sind einfach zum Lehrer gegangen und haben sie darum gebeten, dass sie sie anders nennen. Ich denke aber, dass auf Arbeiten oder Klausuren dann noch der alte Name stehen muss, wenn der noch nicht geändert wurde

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erst wenn die Namensänderung offiziell eingetragen wurde. Das ist auch logisch.

"Einfach so" würde wohl schnell zu Chaos führen.

Nach einer gerichtlichen Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz muss der neue Name des Kindes verwendet werden – ansonsten handelt es sich um einen Verstoß gegen das Offenbarungsverbot des Transsexuellengesetzes (TSG §5 Abs. 1). Ein solches Offenbarungsverbot gibt es (bisher) nicht für eine Namensund Personenstandsänderung nach dem Personenstandsgesetz PStG §45b (zum Personenstand siehe S. XX). Auch vor einer juristischen Namensänderung kann – ähnlich wie bei Spitznamen oder Namensabkürzungen – bereits der neue Name des*der Schüler*in im alltäglichen Umgang verwendet werden, verpflichtet ist dazu aber niemand.