Tochter 16 und Sohn 14 in einen Zimmer?

Caila  08.06.2024, 23:21

Ihr habt also nur eine 2 Raum Wohnung?

dave051979 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 23:21

nein 3 Zimmer, aber wir brauchen ein Schlafzimmer

18 Antworten

1) gehts nicht anders und 2) kann man vielleicht noch in einem anderen Zimmer ein Bett aufstellen und 3) kann Sohn und Tochter auch mal woanders übernachten.

Gibt immer Mittel und Wege. Es gibt imho keine alternativlose Situation.


Caila  08.06.2024, 23:24

Und 4. Die Eltern könnten im Wohnzimmer schlafen, dann kann jedes Kind ein eigenes Zimmer haben.

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Sorry aber wenn ihr eine 3 Raum Wohnung habt, könnt ihr als Eltern euch für eure Kinder zurück nehmen. Ein ausziehbares Sofa für euch und schon kann jedes Kind ein eigenes Zimmer haben.

Verboten ist das nicht grundsätzlich

Jetzt kommt das Aber.. Je nach Familiensituation wird und kann aber das Jugendamt ein Veto einlegen.

Kenne das von Geschwistern die im Heim gelebt haben, der Vater mit der neuen Partnerin die Kinder bei sich aufnehmen wollten, wurde für die gegengeschlechtlichen Kinder ein eigenes Zimmer verlangt.
Gilt auch für Paare deren Kinder nicht von beiden Eltern gemeinsam sind.

Auch wenn es keine annähernd akzeptable Rückzugsorte gibt oder wenn es grosse Konflikte in der Familie oder unter den Geschwistern gibt.

Mit verhaltensauffälligen Kindern wird man das zusammenleben in einem Zimmer auch nicht akzeptieren.

Seltsamerweise wird das in Familien mit Migrationshintergrund achselzuckend akzeptiert, auch wenn die Wohnung hoffnungslos überbelegt ist.

Fangen deine Kinder an sich gegen diese Wohnsituation zu wehren und wenden sich ans Jugendamt, werden sie ziemlich sicher erfolgreich erreichen können, auswärts leben zu dürfen.

Ganz ehrlich verstehe ich aber nicht, warum man als Eltern nicht im Wohnzimmer ein Klappbett oder so einrichtet und den Kindern, egal ob gleichgeschlechtlich oder nicht, ein eigenes Zimmer überlässt, das die Eltern ja eh nur in der Nacht zum Schlafen braucht. Finde ich nicht logisch und auch nicht verhältnismässig.

Deine Tochter ist 16 und kein Kind mehr, das solle in deinem Kopf ankommen..


MaMaStef  17.09.2024, 13:43

An dieser Stelle möchte ich einige deiner Aussagen in den richtigen Kontext überführen.
Das Jugendamt unterliegt strengsten Regeln, welche Gegebenheiten eine Kindeswohlgefährdung oder -beeinträchtigung darstellen. Über kein vollkommen eigenes Zimmer zu verfügen, stellt nicht automatisch eine gefährdende Situation dar. Ebenfalls sorgt ein gemeinsames Zimmer nicht dafür, dass Kinder in Obhut genommen würden oder, wie du es ausdrückst, "auswärts leben" müssen.

Ein höchst privater Rückzugsort ist eine Idealvorstellung, die wir uns alle wünschen, stellt aber kein gesetzliches Recht dar. Eltern sind ebenfalls nicht gezwungen ein bereits selbst gemeinsam bewohntes Zimmer (sprich 1 Zimmer für die Kinder, 1 Zimmer für die Eltern) aufzugeben.

In Wohngruppen der Jugendhilfe ist es etwas anderes. In diesen Fällen muss die Unterbringung in den Zimmern, sofern nicht mit Einzelzimmern gearbeitet wird, eine Geschlechtertrennung stattfinden. Dies gilt nicht für den privaten Bereich.

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Goodnight  17.09.2024, 14:57
@MaMaStef

Boah, nichts anderes habe ich gesagt..

Wenn du schon die strengen Richtlinien des Jugendamts ansprichst... müssten sich diverse Mitarbeiter sich auch an die Regeln halten und aufhören selbstherrlich, ungeheuerliches Leid anzurichten, weil sie sich eben nicht an die Regeln halten..

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MaMaStef  17.09.2024, 15:09
@Goodnight

Ich höre heraus, dass du leider schlechte Erfahrungen mit einigen Kolleginnen und Kollegen gemacht hast. Das ist sehr schade.

Die Regularien für Pflegekinder sehen aufgrund des, bis zur Übertragung der Pflege/Sorge, staatlichen Sorgeauftrages deutlich anders aus, als bei leiblichen Kindern. Ich vermute, dass diese Diskrepanz zu deinem Unmut führt. Das ist auch verständlich, weil man ja eigentlich etwas Gutes tun und Kindern ein Zuhause bieten möchte. Auf der anderen Seite haben Kinder und Jugendliche von vornherein zusätzliche Schwierigkeiten, die durch möglichst optimale Bedingungen aufgefangen werden solle.

Ich verteidige damit nicht das gesamte System, sondern lediglich einzelne, sehr sinnvolle Bestandteile.

Und ich möchte nochmals betonen, dass ein gemeinsames "Kinderzimmer" ganz sicher kein alleiniger Grund ist, Kinder oder Jugendliche aus einer Familie zu nehmen oder sie nicht zurückzuführen.

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MaMaStef  17.09.2024, 15:13
@Goodnight

Im Übrigen ist es jederzeit möglich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeitende des Jugendamtes einzulegen.

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Rechtlich ist das vollkommen ok, aber aus Sicht der Kinder...nicht so toll.

Bei uns war es, ab dem Punkt an dem meine Mutter sich ebenfalls keine größere Wohnung leisten konnte, so, dass mein Bruder und ich jeweils ein Zimmer hatten und unsere Mutter im Wohnzimmer geschlafen hat. In der ersten Wohnung hätte sie zwischen Sofa und Bett noch ein Regal, damit der Bereich etwas abgetrennt ist. In der 2. War dafür nicht genug Platz und sie hat auf der Couch geschlafen, bis mein Bruder irgendwann ausgezogen und sie in sein Zimmer eingezogen ist.

Wenn es nicht anders geht, ist es ebenso, klar ist dass nicht optimal, aber was soll man machen, wenn es nicht anders möglich ist.