Tierhandel Illegal oder nicht?

10 Antworten

Wer so etwas macht IST Tierquäler!!! Wenn man sich dazu entschließt ein Haustier aufzunehmen, dann verpflichtet man sich auch dazu es bis zu seinem Tod zu pflegen und zu lieben. Und ja, du machst dich strafbar.


friesennarr  19.12.2015, 11:34

Nein, tut er nicht, und ein Tierverkauf ist auch keine Tierquälerei.

Dem Tier selbst geht es doch gut und hat auch in 2 Tagen bestimmt noch keine Bindung zum Käufer entwickelt.

Schlimmer wäre gewesen, wenn er das "unüberlegt angeschaffte" Tier behalten hätte.

Man hätte sich vorher schlau machen sollen, das ist richtig. Aber bei ganz vielen Menschen, die sich unüberlegt ein Tier angeschaft haben, rät man sogar dazu das Tier wieder abzugeben.

Ob man jetzt wegen der paar Euro mehr moralisch gleich los tobt?

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Kleinfunke 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 00:39

Ja ok, aber nur womit ? versteh ich nicht.. ist es strafbar oder nicht. Der eine Ja der andere Nein .. 

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Hi, wenn man das regelmäßig macht ist es Schwarzarbeit genaugenommen http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/ebayhandel.html

Du darfst nur Sachen aus dein Privatstand verkaufen, aber nicht extra Ware kaufen um sie mit mehr Gewinn zu verkaufen, das nennt sich dann Steuerhinterziehung. 


Kleinfunke 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 17:45

es war eine einmalige sache :) keine dealer oder sonst was. lg

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Es handelt sich hierbei definitiv um Tierquälerei. Die Katze gewöhnt sich an die Person im näheren Umfeld und wenn sie alle paar Tage den Besitzer wechseln muss, ist sie später verstört. Katzen merken sowas, die sind nicht dumm. Das hättest du dir vorher überlegen müssen! Ich bin Tierschützer und unterwegs in der ganzen Welt und setze mich für die Tiere ein, die schlimmes erlebt haben oder schlimmen Dingen bevorstanden. Der Verkäufer der sie dir verkauft hat, hat recht. Du gehörst angezeigt! Würde ich dich kennen oder deine Adresse ausfindig machen, würde ich es persönlich machen.


DaBozZ  21.12.2015, 06:58

Süß

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DaBozZ  19.12.2015, 02:23

Die wirst du dort auch nicht bekommen. Falls doch, hoffe ich dass du dein Leben lang ein schlechtes Gewissen hast. Wie sagt man so schön, irgendwann kommt alles auf einen zurück.

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Kleinfunke 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 17:43
@DaBozZ

Ich hoffe du bekommst Pickel oder so :) 

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Kleinfunke 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 01:16

Ich ruf einfach mal morgen beim Verband an, ihr seid keine große Hilfe ^^

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Ein Tier (solange es nicht unter dem Artenschutz läuft oder ein listentier bspw. Kampfhund ist) wird nach gesetz beim verkauf als Sache behandelt. Wenn du die katze nun günstig gekauft hast und teurer verkaufst, hast du nichts strafbares gemacht. Das ist ein ganz normaler handel.

Ich sehe keine Straftat oder Ordnungswiedrigkeit.



Imkerforbees  19.12.2015, 00:39

Nein, bei Tieren gibt es Sonderrechte

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Isoldeklein  19.12.2015, 00:42
@Imkerforbees

Jedoch nicht im bezug auf den zwischenhandel. Solange der tierschutz eingehalten wird, bleibt alles beim verkauf gleich.

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Kommt drauf an ob du die Katze einfach von dem Verkäufer geholt und nur das Geld da gelassen hast, oder ob du einen Schutzvertrag für das Tier unterschrieben hast. In solchen Verträgen ist meistens geregelt das der Käufer (also du) das Tier nicht einfach so weiterverkaufen darf, sondern erst den Ursprünglichen Verkäufer kontaktieren muss um ihn die Möglichkeit zu geben das Tier wieder zurück zukaufen.


Kleinfunke 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 17:40

Ganz normaler verkauf, Kein vertrag nichts.

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kalle10041990  19.12.2015, 19:02
@Kleinfunke

Dann hast von rechtlicher Seite her nichts zu befürchten. Moralisch gesehen wars allerdings ziemlich mies....

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