Tier gestorben und nun?
unser Vogel ist eben gestorben und nun?
Unser Vogel war eigentlich die ganze Zeit komplett fit!
Nur in den letzten Tagen war er komplett komisch! Er wollte nicht mehr essen, er wollte nicht mehr fliegen. Im Käfig war er die ganze Zeit in der Ecke. Du konntest ihn Ärgern, er hat nichts gemacht (nicht gebissen, nicht gepippt) etc..!
Kurz bevor er gestorben ist (Sekunden davor) hat unser Vogel auf dem Boden herumgezappelt (warum auch immer) und dann ist er tot umgefallen.
Ich habe dann beim Tierarzt angerufen, was ich nun mache solle und die Antwort war heftig ,, in den Müll werfen ". Ein Tier gilt als Gegenstand und ist ein Gegenstand kaputt, wirft man diesen in den Müll.
Stimmt das..?
7 Antworten
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Du kannst ja den Vogel in einer kleinen Zigarrenkiste im Garten bestatten.
Ebenso kannst Du ihn auch in die Mülltonne werfen, auch wenn dies hartherzig klingen mag.
Auch Tiere können innerhalb kurzer Zeit sterben
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Erstmal mein Beileid. Es schmerzt immer, wenn man ein Tier gehen lassen muss, selbst wenn es - wie hier - schnell und nach einem vermutlich heiteren Leben passiert.
Der TA liegt leider völlig richtig. Die vorgeschriebene Entsorgung von toten Tieren unterliegt korrekterweise der Müllabfuhr. Man kann aber natürlich Tiere auch in geeignete Tierkrematorien bringen, wenn einem das Andere emotional zu sehr widerspricht. Kostet je nach Tiergröße ein paar € bis zu € 150.-- inkl. Urne.
Viele Tierbesitzer bestatten ihre Tiere im eigenen Garten - was zwar genau genommen streng verboten ist (Seuchenschutz), aber niemand wirklich kümmert, solange es niemand direkt anzeigt.
Ergänzung: Das Problem bei der Bestattung auf eigenem Grund ist immer, dass man dazu eigentlich eine veterinärmedizinische Bescheinigung bräuchte. Und der Garten darf nicht in einem Wasser- oder Nat.Sch.-Gebietliegen.
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Nein, eigentlich nicht. Der Halter ist aber (in der Theorie zumindest) verpflichtet, vor der Bestattung sich das Nichtvorhandensein einer meldepflichtigen Krankheit bestätigen zu lassen. Anders hätte die Regelung ja keinen Sinn. Denn wer nicht zum TA geht, würde dann ja ggfs. auch keine meldepflichtige Erkrankung feststellen lassen können. Im Umkehrschluss bedeutet das daher, dass das Tier in Behandlung gewesen sein muss mit Diagnose.
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Hast du da mal irgendwas schriftliches zu?
Ich meine nämlich, man darf es nur dann nicht, wenn man weis das das Tier an so einer Krankheit gestorben ist.
Außerdem gibt es ja nicht nur Krankheiten als Todesursache, auch wenn das hier vermutlich der Fall war. (wobei ich mich frage, ob z.B. Darmverschluss als Krankheit, oder Verletzung gilt :/ )
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Das meinte ich ja damit, dass diese Formalie eigentlich nur greift, wenn das Tier bereits in Behandlung war, und z.B. im Labor oder in der Tierklinik entsprechende Befunde vorlagen. Das heißt aber nicht, dass man - so man male volens beim Bestatten beobachtet und angezeigt wird - nicht in Beweisnot geraten kann, wenn man die Bescheinigung nicht hat.
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Ach, darum geht's gar nicht, ich bin jetzt einfach neugierig, weil ich das noch nie irgendwo gelesen habe.
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Das regeln die Kommunen bzw. Gebietskörperschaften, weil das in deren Aufgabenbereich fällt. In München zum Beispiel so:
Zitat aus Amtsblatt der LHST Müncen - Nr. 11/2008 S. 408):
"Diese Genehmigung gilt nur unter folgenden Bedingungen:
- das betroffene Heimtier darf nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt sein
- das Vergraben hat unmittelbar nach dem Tod des Heimtieres zu erfolgen, eine Lagerung ist nicht zulässig
- das Vergraben darf nur auf eigenem Grund des Tierbesitzers erfolgen (oder auf einem Tierfriedhof). Ein Vergraben in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Plätzen oder Wegen ist nicht zulässig.
- das Heimtier muss mindestens mit einer Erdschicht von 50 cm bedeckt sein
- das Heimtier darf nur in einer Umhüllung begraben werden, die den Verwesungsprozess nicht beeinträchtigt."
Zitat Ende, Quelle: https://stadt.muenchen.de/infos/tierseuchen.html
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Direktor25/1686231943082_nmmslarge__1988_614_1522_1522_ef684992db62254603d15eb722d2156d.jpg?v=1686231943000)
Im Garten begraben und fertig.
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Ja, dem ist wohl so.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/profanity/1486716567269_nmmslarge__61_30_540_540_aafd968ea0a683bc5d3e7cd1efc6a0ec.jpg?v=1486716569000)
Wenn man beobachten kann, dass ein Tier sich ungewöhnlich verhält, sollte man zum Tierarzt gehen, BEVOR das Tier verendet.
Rein rechtlich betrachtet gilt ein Tier als Gegenstand, das ist korrekt. Du kannst ihm natürlich trotzdem ein ordentliches Begräbnis gewähren, das ist deine Entscheidung.
Ist das neu? Soweit mir bekannt, darf das Tier nur nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein, und muss mindestens 50cm tief vergraben werden.
Das mit dem Wasserschutzgebiet hingegen kenne ich auch so.