Tiefgarage entwässerung
ich habe ein haus in planung und bin nun beim Thema entwässerung angekommen. Benötige ich bei meiner privaten tiefgarage mit 6 stellplätzen einen Ölabscheider? desweiteren wollte ich fragen ob eine Durchfahrtsbreite zwischen den Parklücken von ca. 6m reicht oder sollte es breiter sein? wenn ja wie breit?
5 Antworten
Was die Durchfahrtsbreite zwischen den Parklücken betrifft, so gelten hier die Vorschriften der Garagenverordnung. Schaust Du also mal hier in § 3 der GaVO:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/2_2_2.pdf
Desweiteren wie sieht es mit einer Belüftung aus? Ist diese Pflicht?, wenn ja welche Anbieter gibt es denn und wie sieht dabei der Preis aus?
Schau mal in die Garagenverordnung deines Bundeslandes. Da stehen die Maße drin, wenn die Parkplätze im Winkel von 90°, 45° usw. angeordnet sind, genau drin; ebenso die Fahrgasse, Rampenwinkel an Ein- und Ausfahrt.
Wenn die UBA nicht extra einen Ölabscheider fordert, dann brauchst du auch keinen. Aber warum kümmert sich darum nicht dein Architekt???
Die Breite der Fahrgassen ist abhängig von der Art der Aufstellung der PKW und detailliert in der Garagenverordnung Deines Bundeslandes geregelt.
Für Private Klein- und Mittelgaragen sind Öl-/Benzinabscheider nicht vorgeschrieben.
Versuche mal auf einem freien Platz dein Auto einzuparken so wie deine Stellplätze sind dann kann man gut erkennen wieviel Platz man benötigt.