Telekom Vertrag abgeschlossen was tun?

6 Antworten

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Das waren keine Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG sondern der berühmt berüchtigten Firma "Ranger". Door 2 Door Verkäufer Drückerkolonnen, für Leute die keinen besseren Vertriebsjob gefunden haben.

Einfach stornieren lassen solang es noch möglich ist.

Bei Haustür Verträgen gilt das "Fernabsatzgesetz" somit hast du 14 Tage Rücktritt


JordanvQ 
Beitragsersteller
 04.07.2023, 11:35

also kann ich nicht bei telekom anrufen um den Vertrag abzuschließen sondern muss ich mich bei ranger melden.

vielen Dank für die Antwort

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RickSanchez0903  04.07.2023, 11:37
@JordanvQ

Doch. Die Firma Ranger verkauft die Verträge an die DTAG. Ruf bei der 08003301000 an. Du brauchst aber alle Daten wie Kunden Nummer oder Buchungskontonummer

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Fidreliasis  04.07.2023, 11:37
@JordanvQ

Die Telekom kannst du trotzdem anrufen, die interessieren sich dafür wenn jemand in ihrem Namen rumläuft du die Leute veräppelt.

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RickSanchez0903  04.07.2023, 11:56
@Fidreliasis

Jaein, die Ranger sind der Telekom durchaus bekannt und auch gewollt. Die kaufen ja deren Vertragsabschlüsse. Die Verträge sind auch alle echt und so. Aber du hast halt danach 5 Receiver und 20 Smart Home Verträge

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Telekomhilft  05.07.2023, 18:19
@RickSanchez0903

Hallo zusammen, hallo JordanvQ

ich melde mich hier auch noch einmal zu Wort - falls noch nicht geschehen, widerrufe den Vertrag direkt bei uns. Die Direktvermarkter sind in unserem Auftrag unterwegs, der Widerruf muss demnach bei uns erfolgen.

Dazu muss ich sagen, dass mir die Schilderung des Besuchs nicht gefällt - so ist das absolut nicht in Ordnung. Du kannst das entweder direkt bei der kostenfreien Hotline 0800 8266347 melden oder unser Kontaktformular nutzen, dann gebe ich das zur Prüfung weiter.

Viele Grüße

Jutta T.

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verreisterNutzer  14.12.2023, 06:37
@RickSanchez0903

Machen die Ranger auch manchmal gleichzeitig noch bei ganz anderen Firmen Verträge? Also, wenn jemand Opfer von Haustürbetrug wurde, dass sie gleichzeitig auch mit den erfragten Daten einen (als Beispiel) Stromvertrag abschließen?

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Du kannst im Rahmen des Fernabgesetzes innerhalb von 14 Tagen fristgerecht kündigen. Jedoch muss der Vertrag ohnehin nichtig sein, weil er meines Erachtens gegen die guten Sitten nach § 138 BGB verstößt.

Wenn ihr keinen Termin für den Techniker hattet, würde ich keinen Reinlassen, ggf ausweisen lassen.

Spätestens mit Ausweis und Handynummer hätten die Alarmglocken klingeln müssen.
Wenn ein Techniker vorbei kommt, weiß er wer der Vertragsinhaber des Anschlusses ist.
In dem Fall, Eigene Dummheit.

14 Kündigungsfrist und gut.

Wende Dich sofort an die Telekom. Wie lange ist das jetzt her? Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist kann die ganze Sache schwierig werden.
Wenigstens hast Du durch die ganze Sache etwas für die Zukunft gelernt: Gib an der Haustür niemals Deine Daten heraus und unterschreibe nichts!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – FTTH-Anschluss mit Fritz!Box 5590

JordanvQ 
Beitragsersteller
 04.07.2023, 11:35

2 Tage heute ist ein Paket angekommen

und ja werde es auf jeden Fall mir für die Zukunft merken

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Basstom  04.07.2023, 11:37
@JordanvQ

Dann kontaktiere sofort Telekom, schicke den Widerruf sicherheitshalber auch schriftlich, und kläre mit denen die Rücksendung von dem Gerümpel. Mach das umgehend!
-Es ist schon unverschämt, was diese Vertriebsfirmen alles machen, um an Provisionen zu kommen ...

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Unzulässiges Haustürgeschäft. Ohne Angabe von Gründen sofort kündbar. (Innerhalb von 14 Tagen. )


evtldocha  04.07.2023, 12:11
Unzulässiges Haustürgeschäft.

Juristisch ist das falsch. Das Haustürgeschäft ist leider erlaubt und rechtlich bindend. Wer nicht handelt hat einen Vertrag an der Backe. Dass die Drücker gelogen haben, dass sich die Balken biegen, ist im Streitfall eher nicht zu beweisen, zumal die Typen auch noch - zumindest enthmehme ich das der Schilderung in der Frage - nicht alleine vor der Tür standen.

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MacMadB  04.07.2023, 12:22
@evtldocha

„unlauter“ hätte es statt „unzulässig“ heißen müsse, richtig!

Ein Haustürgeschäft bleibt aber ein solches, auch wenn die Wohnung betreten wird.

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