Taufpaten entfernen?
Hallo,
meine Tochter hat 3 Taufpaten. Jeweils eine von mir ausgesucht und leider zwei von meinem Mann aus( war abgesprochen das einer ist, aber die Frau musste natürlich auch sein sonst wäre es nicht fair 🙄) naja. Ich hatte mit den beiden Auserwählten von meinem Mann immer einen schwieriges Verhältnis. Wurde nie akzeptiert ( ich in Deutschland geboren, mein Papa Portugiese; mein Mann ebenfalls Portugiese), belogen hintergangen und angelogen.
Wollte nie, dass solch falsche Menschen einen so besonderen Teil im Leben meiner Tochter sein werden. Auf jedenfall wurde natürlich bis zu dem Tag der Taufe sich um unsere Tochter gekümmert, es wurde gefragt wie es ihr geht und alles… ab dem Tag der Taufe(gleich nach dem Gottesdienst) war alles vorbei.. es gibt weder Kontakt zur kleinen, noch irgendetwas von ihren Versprechungen wurde bis heute (halbes Jahr später) eingehalten.
Im Gegensatz wurden wir noch einmal heftig ausgenutzt um dann stolz erzählen zu können das sie Paten sind. Aber sind nicht fähig sich für das Kind zu interessieren oder geschweige den ihrer Pflichten nachzugehen..
jetzt zu meiner Frage, gibt es die Möglichkeit diese zwei Personen zu streichen? Muss ich ernsthaft denen sagen sie sollen die Patenschaft aberkennen? Oder kann ich das mit meinem Mann zusammen machen?
vielen lieben Dank!
4 Antworten
Die Taufpaten werden meines Wissens in das Taufregister eingetragen, austragen lassen kann man sie nicht. Das ist auch gar nicht wichtig.
Das, was eigentlich sein sollte, geschieht in der Praxis gar nicht mehr. Der Pate sollte eigentlich auch als Ansprechpartner für den Glauben gelten. Aber die Möglichkeit hat man in der Realität ja gar nicht, da die Eltern selbst in der Pflicht sind und man erzieherisch kaum eingreifen kann, wenn es um das Glaubensleben des Patenkindes geht. Heutzutage geht es nur darum, dass man zu entsprechenden Anlässen den erwarteten Obulus leistet. So ist es jedenfalls bei uns gewesen.
Im weltlichen Sinne dient die Patenschaft dazu, Pflichten zu übernehmen, wenn Erziehungsberechtigte vorzeitig sterben.
Ihr könnt also selbst die Patenschaft so nehmen, wie sie ist und die beiden Paten abhaken, indem man sie ignoriert. Mehr als zwei Taufpaten ist ohnehin nicht zugelassen bei kath. Taufen.
Wo ist das Problem, wenn die sich sowieso nicht melden - lass sie doch in irgend einem kirchlichen Dokument stehen, das hat genau gar keine rechtliche Relevanz.
oder geschweige den ihrer Pflichten nachzugehen..
Was für Pflichten denn?
Nein, das ist nicht möglich. Sie bleiben im Matrikel-Taufbuch eingetragen. Man kann keine Paten aus dem Taufbuch streichen.
Du kannst nur sagen, dass ihr den Kontakt abbrechen wollt. Sie haben als Paten keinerlei gesetzlichen Rechte. Es ist ein rein religiöses Amt.