Kann man um ein Baby zu taufen zwei gleichgeschlechtliche Taufpaten holen?

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Generell haben Kirchen bestimmte Erwartungen an die Taufpaten. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ferner wird von Ihnen als zukünftige Taufpaten erwartet, dass sie getauft, konfirmiert beziehungsweise gefirmt, sowie weiterhin Mitglied der Kirche sind. Auch Ihr Glaube spielt natürlich eine elementare Rolle. Sie müssen allerdings kein frommer Christ sein, um Taufpate zu werden. Es können auch zwei Taufpatinnen bzw. zwei Taufpaten sein.

Das ist lediglich eine Frage der Tradition. Nach urchristlicher und biblischer Lehre sollen Kinder nicht getauft werden, weil nur der getauft werden soll, der eine eigene Glaubensentscheidung treffen kann bzw. getroffen hat. Das ist von einem Baby nicht zu erwarten. Man hat von Seiten einiger Kirchen aus der Taufe ein Sakrament gemacht, das für sich genommen zur Aufnahme in den Himmel führen soll. Das ist keine biblische Lehre und letztlich wirkungslos. Es ist überhaupt eine Illusion, dass eine sakrale Handlung zum Erwerb von Ansprüchen gegenüber Gott bzw. Jesus führt. Dennoch hat die Taufe als Erwachsener einen biblischen Stellenwert. Sie kennzeichnet das Bündnis zwischen Jesus und dem Gläubigen. Somit ist sie eine von Gott gewollte Handlung unter diesen Voraussetzungen.

Natürlich ist eine Babytaufe als christliche Handlung grundsätzlich nicht schädlich, aber man sollte schon wissen, dass man dem Baby dadurch keinen Vorteil im christlichen Sinne verschafft! Ein Nachteil könnte lediglich sein, dass man auf eine Glaubensformel eingeschworen wird, die einer späteren freien Entscheidung für Jesus im Wege steht. Das ist aber auch ohne Babytaufe oft der Fall, wenn eine christliche Tradition erfüllt wird, die nicht den Lehren Jesus entspricht. Die Tradition, Taufpaten zu haben, ist auch ohne biblischen Hintergrund. Wenn das über Geschenke hinausgeht und zu einer Erziehung führt, die der christlichen Freiheit widerspricht, dann sollte es besser keine Paten geben, ganz gleich, wer dafür infrage kommen würde.

zu deiner ersten Frage ja du kannst zwei Mädels als Taufpaten nehmen zu deiner zweiten Frage kann ich leiser nichts sagen weil ich nicht Kirchlich bin ich wünsche dir trotzdem eine schöne Taufe und auch eine tolle Feier hinterher

...zwei gleichgeschlechtliche (in unserm Fall zwei weibliche) Taufpatinnen holen kann...

siehe den Beitrag von omikron.

Wenn du damit meinst, dass die beiden Taufpatinnen in einer gleichgeschlechtlichen (lesbischen) Partnerschaft leben, dann geht das nicht. Wie allgemein bekannt sein dürfte, entspricht diese Lebensweise nicht den Normen und Moralvorstellungen der Kirche. Ich habe dir hier die kirchenrechtlichen Vorschriften für die Taufpaten von der Vatikan-Website kopiert, die auf der ganzen Welt in der Katholischen Kirche Gültigkeit haben und verbindlich sind (Can. 872 - 874 CIC):

Can. 872 — Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt.

Can. 873 — Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen.

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muss zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

2° er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

3° er muss katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

Can. 874 — § 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.


wolfruprecht  06.08.2014, 17:53

Ergänzung zu Can. 874 — § 1, 4°

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

Darunter fällt z.B. der Kirchenaustritt. Wer also aus der Kath. Kirche ausgetreten ist, kann kein Taufpate mehr werden, außer er tritt wieder in die Kirche ein, was übrigens gar nicht so selten vorkommt.

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Entgegen aller anderen Antworten:

Laut katholischem Kirchenrecht geht entweder eine Einzelperson oder ein Mann und eine Frau.

Hat mich auch überrascht, aber so steht's im Codex Iuris Canonici:

Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen. (can. 873 CIC)

Wobei ich nicht weiß, ob das jeder Pfarrer überhaupt weiß - und wenn ja, ob da nicht oft ein Auge zugedrückt wird,

Gilt natürlich nur für Katholiken.