Taubenei "gefunden" brauche Hilfe

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

wirf es weg, sie legen eh in ein paar tagen noch eins, wenn ihr sie nicht energisch genug verscheucht.

und mal ehrlich, ich hab sie auch einmal auf meinem balkon nisten lassen, weil ich das ei nicht wegschmeissen wollte und ich mach das NIE wieder. so viel dreck, wie sie beim großziehen machen - das gibt es nicht. ich konnte monatelang nicht auf meinen balkon. zum einen, weil es dort so gestunken hat, zum anderen wurden die viecher so richtig agressiv und haben ständig versucht, ihren nachwuchs zu verteidigen.

also besser erst gar nicht so weit kommen lassen. mein rat als betroffener :D


BloodyRain 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 20:01

naja aber wenn ich nich mal fleisch essen kann, wie soll ichs dann schaffen, so ein kleines süßes ei wegzuwerfen? :D

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BloodyRain 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 20:29
@affenjungr

aber es kommt ein lebewesen raus... D:

dasselbe wie abtreibung.. ^^ is i-wie mord...

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Und wie soll es dann weiter gehen? Die erwachsenen Tauben verscheucht ihr, aber das Ei behalten wollen? Was ist das denn für eine Logik?

Aus dem Ei wird eh nix schlüpfen, denn dazu muss man exakte Temperaturen einhalten & regelmäßig gedreht werden, damit sich im Ei überhaupt was tut. Taubenküken werden übrigens von den Elternvögeln mit einer im Kropf erzeugten Milch ernährt. Die kannst du als Mensch gar nicht herstellen! Ein Taubenküken kann man nicht einfach mit Würmern oder Körnern aufziehen.

Also wirf das Ei weg, die Altvögel werden es nach der Störung nicht mehr annehmen. Bestimmt handelt es sich auch um ein Ei der gemeinen Straßentaube. In vielen Städten wird verhindert, dass sie sich weiter vermehren. Also ab in den Müll mit dem Ei. Sollte es sich aber um ein Ei einer Wildtaubenart handeln (was ich nicht vermute), hast du dich strafbar gemacht, da es per Gesetz verboten ist, Wildtiere zu stören bzw. ihnen zu schaden.

Also bitte die Finger lassen von solchen Experimenten.

Leg das Ei zurück und lass in Zukunft solche Experimente sein, dann tust du dem "süßen Ei" den größten Gefallen. Ich wünsche mir etwas mehr Respekt vor anderen Lebewesen. Den brütenden Vogel zu verscheuchen und ihm ds Ei wegzunehmen ist ja wohl am ehsten eine Abtreibung.

Eine ähnliche Frage habe ich gestern schon folgendermaßen beantwortet:

"Da du mit deinem Handeln voraussichtlich gegen mehrere Gesetze verstößt (siehe unten), würde ich das Nest ganz, ganz schnell an den Fundort zurückbringen und wieder rauslegen und die Finger von weiteren Experimenten mit dem Gelege lassen.

(...), zweitens ist das Gelege höchstwahrscheinlich nicht mehr zu retten (du weißt nicht, wie lang es da schon liegt, die Eier sind wahrscheinlich schon ausgekühlt, Eier soll man zudem nicht mit bloßer Hand anfassen, da das Hautfett die Poren im Ei verstopfen und das Küken dadurch ersticken kann).

Oder hast du einen professionellen Brutapparat zu Hause?

Eine Möglichkeit wäre allerdings, das Nest bei einem Wildpark/Zoo/Vogelpark vorbeizubringen und nachzufragen, ob sie die Eier annehmen. Die legen die Eier eventuell in einen Brutapparat und übernehmen danach die Kükenaufzucht und -auswilderung.

Einfach so wird das mit dem Ausbrüten nix, nicht nur konstante Wärme spielt eine Rolle, sondern auch die Luftfeuchtigkeit, die Eier müssen gedreht werden usw., das können eigentlich nur Vögel oder ein komplizierter, teurer Brutapparat.

Wenn ihr die Vögel ausbrütet, werden sie höchstwahrscheinlich behindert sein oder schwach und rasch sterben. Tut euch und den Tieren das nicht an, jedes Lebewesen hat Respekt verdient! Bitte keine Experimente!

Hier gibt es weitere Infos:

http://www.wildvogelhilfe.org/aufzucht/gelege.html

Behalten dürftest du die Tiere laut Gesetz nach dem Ausbrüten und nach der Aufzucht sowieso nicht, es sind ja Wildtiere, ebenso ist es von vornherein verboten gewesen, ohne Bestimmung der Vogelart ein Gelege aus der Natur zu entnehmen. Hier die entsprechenden Gesetzestexte (fast alle Vogelarten in Deutschland gehören zu den im Rahemn der Vogelrichtlinie geschützten Tierarten, auch einige Taubenarten sind dabei):

Bundesnaturschutzgesetz:

"§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder** ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen**, zu beschädigen oder zu zerstören,wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,"

Tierschutzgesetz:

"§ 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, werein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.""