Taterfolg eingetreten oder nicht?
Hallo,
ich schreibe momentan meine Hausarbeit für Anfänger und habe diesbezüglich eine Frage:
In meinem Sachverhalt geht es um Mord / Totschlag. Der Täter tritt von der Tathandlung zurück und ruft den Notdienst. Als das Opfer aufgefunden wird, lebt es noch. Auf dem Weg ins Krankenhaus geschieht allerdings ein Unfall mit einem anderen Fahrzeug, bei dem das Opfer und der Fahrer des anderen Fahrzeugs ums leben kommen. Dann wird erwähnt, dass auch nicht sicher ist, ob das Opfer im Krankenhaus gerettet hätte werden können.
Wie bewertet man das jetzt? Besteht der Taterfolg schon dadurch das es die Wahrscheinlichkeit zum Tod des Opfers gegeben hat, bevor es durch den Unfall gestorben ist? Ist der Taterfolg nur durch den Unfall eingetreten? Und spielen die zeitlichen Abläufe hier eine Rolle? Das Opfer lebte ja zum Zeitpunkt der Rettung noch.
Ich würd mich sehr über eure Hilfe freuen, Danke!
2 Antworten
Grundsätzlich würde ich dir raten, dir vor dem Schreiben eines Falls eine Lösungsskizze zu machen. In dieser schreibst du einmal jedes mögliche Delikt auf und markierst dir, ob von diesem ein bestimmter Prüfungspunkt erfüllt, nicht erfüllt oder problematisch ist. Es ist oft auch hilfreich, sich mal ein oder zwei Stichpunkte zu einem Prüfungspunkt aufzuschreiben. Anhand dieser Skizze kannst du später festlegen, ob und wie viel du zu einem bestimmten Delikt/Prüfungspunkt schreiben willst.
Ein weiterer Tipp ist: In juristischen Klausuren steht eigentlich nie etwas Unnötiges. Hilfreich ist es, sich beim Erstellen der Lösungsskizze alles herauszustreichen, was man verwendet hat.
Fange daher in deinem Fall erstmal mit der Skizze bezüglich Mord/Totschlag an und prüfe: Taterfolg, Kausalität, objektive Zurechnung, Vorsatz, etc. durch, bis du zu einem Ergebnis in deiner Prüfung kommst. Vermische dabei die einzelnen Punkte nicht und lese dir vorher immer eine Definition durch. Bei beiden scheint es nämlich gerade zu haken:
Der Taterfolg vom Totschlag/Mord ist immer der Tod einer anderen Person, in deinem Fall also der Tod des Opfers. Die Wahrscheinlichkeit des Todeseintritts ist vollkommen egal. Ebenfalls nicht relevant ist, wieso dieser Taterfolg eingetreten ist. Diese Frage wird in der Kausalität geklärt und durch die objektive Zurechnung eingeschränkt.
Wenn du ein Ergebnis hast, ob ein vollendeter Totschlag/Mord vorliegt, machst du weiter mit anderen infrage kommenden Delikten. Beispielsweise Körperverletzungsdelikte, Versuch und Fahrlässigkeit. Wenn du eine fertige Skizze hast, kannst du dir überlegen, ob du etwas kürzen kannst. Beispielsweise kann man im Versuch inzident die Vollendung des Delikts prüfen. Das ist aber nur zu empfehlen, wenn das Ergebnis offensichtlich ist.
Dein Störgefühl bezüglich des Unfalls ist absolut richtig. Du musst allerdings lernen, es an der richtigen Stelle zu verorten und damit juristisch umzugehen.
Ich hoffe, ich konnte dir mit der Antwort etwas weiterhelfen.
Vorsatz, Rücktritt, Kausalität - das sind die Stichpunkte, die du hier bei der Prüfung berücksichtigen musst und die am Ende zur Lösung führen. Der wichtigste Punkt dabei: bei Übungsfällen in Ausbildung und Studium ist das konkrete Ergebnis absolut nachrangig. Worauf es ankommt, ist die saubere Prüfung nach Gutachtenstil mit korrekter Argumentation auf Basis von Gesetz, Kommentar und gängiger Rechtsprechung! Also ab in die Bibo, Prüfungsschema raussuchen und dann abarbeiten, mit der entsprechenden Literatur dazu :).
Arbeite das Prüfungsschema ab! Dafür gibt es die. Diese Schemata führen dich durch die zu berücksichtigenden Aspekte bei Fällen. Arbeite das Schema Schritt für Schritt ab, dann kommst du auch zu einer Lösung!
Es geht mir gerade ja drum ob ich jetzt eher versuchten Mord oder Mord prüfen soll, weil der Taterfolg ja eingetreten ist, aber unklar ist, ob er ohne den Unfall auch eingetreten wäre. Würde ich davon ausgehen das Opfer wäre nicht gestorben läge ja kein Taterfolg nach §212, 211 vor, sodass ich versuchten Mord prüfen müsste...
Du prüfst erst mal, ob überhaupt Mord oder Totschlag vorliegt. Dann prüfst du den Rücktritt! Und dann schaust du, ob überhaupt eine Kausalität zwischen der Tat und dem Eintritt des Todes vorliegt, also ob es sich bei dem Tod im Rahmen des Unfalls überhaupt um den Eintritt eines Taterfolgs handeln kann.
Danke!
Ich habe natürlich schon recherchiert, bin aber zu keiner eindeutigen Antwort gekommen, deswegen die Verwirrung!