Wie viel Zitieren in Jura Hausarbeit?
Bis jetz hab ich immer alles was ich dazu gefunden habe zitiert, um eine Aussage zu belegen. Also ca 4 Kommentare, wenn sie etwas dazu zusagen haben, mehrere BGH Entscheidungen und manchmal noch Lehrbücher/ Aufsätze.
Ist das richtig so? Ich finde es ganz gut, dann muss ich weniger schreiben, aber könnte mir vorstellen dass Korrektoren so 2-4 zeilige Fußnoten net so mögen.
Was denkt ihr und wesshalb?
Grüße Moritz
2 Stimmen
1 Antwort
Steck nicht all Deine Energie in die Zitate. Wichtig sind Deine Argumente.
Ja, jedes Argument musst Du belegen können, die Anzahl der Nachweise macht Dein Argument aber nicht besser.
Insgesamt musst Du gut mischen, also Rechtsprechung, Kommentare und Aufsätze nutzen. Eine „einseitige“ Arbeit, zB nur Urteile, ist nicht das Ziel.
Absolute NoGos: Blindzitate ohne Überprüfung und fehlende Fußnote. Ebenso das nicht gekennzeichnete wörtliche Zitat.
Wenn Du eine Zahl willst: mehr als fünf Quellen pro Fußnote finde ich zuviel. Die 3-4 oben empfohlenen sind ein guter Wert.
Wenn Du für ein gutes Argument aber nur eine Quelle hast, nimm es lieber nur mit der einen Quelle rein, als es wegzulassen. Die Arbeit besteht aus einem Text mit Fußnoten, nicht umgekehrt.
Ah, ich ging davon aus, dass Du klassisch arbeitest und die Argumente aus Kommentaren, Rechtsprechung und Aufsätzen zusammensuchst. Eigene Argumente sind in der Tat eher für die Live-Diskussion und nicht für die Hausarbeit. Falls es Dich tröstet: in der Praxis darf man dann selber denken
Danke für die antwort. Das ding ist halt, Argumente kann ich mir in ner Viertel Stunde aus dem Ärmel schütteln mit dem Wissen was ich habe. Das nervige ist meiner Meinung nach dann die Belege dazu zu finden. Danke für die anderen Tipps, sehr hilfreich!