Stvo - Kuriositäten - Verhalten bei Fehlern anderer?
Muss man einen Falschfahrer (Geisterfahrer) der aus einer Einbahnstraße kommt, die rechts liegt, vorlassen, weil rechts-vor-links gilt? Oder hat er kein Recht auf Vorfahrt, weil er ja grob etwas falsch gemacht hat, nämlich falsch herum durch eine Einbahnstraße gefahren ist?
3 Antworten
Ein Verstoß gegen eine Regel ändert nichts an der Gültigkeit der anderen Regeln.
Sprich: Dass jemand gegen die Einbahnstraßenregelung verstößt, ändert nichts an z.B. einer Rechts-vor-Links-Regelung.
Anderes Beispiel: Wenn jemand auf der Vorfahrstraße gegen das Tempolimit oder gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, ist er immer noch auf der Vorfahrstraße und hat Vorfahrt...
Aus solchen Einbahnstraße können auch - völlig im Einklang mit der StVO - Radler herauskommen, die dann Vorrang genießen, wenn generell rechts vor links gilt. Deine Verkehrsteilnahme muss generell nach der StVO so stattfinden, dass du auch Fehler anderer Verkehrsteilnehmer ausbügeln kannst.
§1 StVO sieht vor, dass du in solchen Fällen Rücksicht nehmen musst.
Klar, der andere Fahrer hat einen Fehler gemacht. Der nächste Fehler wäre aber von dir, auf der Vorfahrt zu bestehen, wenn du die Möglichkeit hast, einen Unfall abzuwenden.