Stvo - Auf die Straße einfahren-wollendes Auto auf der rechten Straßenseite (Fahrbahnrand)?
Muss man, wo weniger als 50 km/h als höchstzulässige Geschwindigkeit gilt, ein rechts parkendes, nach links blinkendes Kraftfahrzeug vorlassen, also einfahren lassen? Muss man seine Geschwindigkeit reduzieren?
3 Antworten
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Das bedeutet, du musst ihn nicht einfahren lassen.
Für eine Verringerung der Geschwindigkeit gibt es in der Situation keine konkrete Vorschrift. Es gelten aber immer
§ 3 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
§ 1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Eine Verringerung der Geschwindigkeit ist auch nicht vorgesehen in solchen Fällen. Es gilt, dass man bei einem Hindernis sowieso vorsichtiger fahren muss, egal ob sich das Hindernis in wenigen Sekunden bewegen wird. 😅
Wenn ich am Hindernis nicht vorbeikomme, wegen Gegenverkehr, würde ich ihn natürlich fahren lassen.
Gute Antwort, mit dem Zitat aus der StVO! 👍
Nein, der Durchgangsverkehr hat Vorfahrt. Bevor das parkende Auto anfährt, muss der Fahrer warten, bis ausreichend Platz ist, um niemanden zu behindern.
Hallo
Wer sich in den fließenden Verkehr einordnen will hat den fließenden Verkehr zu beachten und ihm Vorrang einzuräumen
Gruß HobbyTfz