Sturmwarnung - Unterricht fällt aus - Gesetzeslage?

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Über den Unterrichtsausfall entscheidet die Schulleitung.

Quelle:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/staatssekretaer-mathias-richter-oberste-prioritaet-hat-die-unversehrtheit-der

Zitat daraus:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen über die bestehende Rechtslage informiert, wonach Schulleitungen und Schulträger in ganz Nordrhein-Westfalen angesichts einer Unwetterlage aus Vorsorgegründen den Unterricht nicht stattfinden lassen können. ….

Hintergrundinformation – die geltende Rechtslage in Kürze: 

   Die Regelungen zum Schulbetrieb bei Sturm und Unwetter treffen der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ und die „Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)“.

   Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).

Woher ich das weiß:Recherche

Nadelwald75  10.02.2020, 10:20

....vielen Dank für den Stern!

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Hermann2019 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 14:28
@Nadelwald75

gerne, für sinnvolle und ausführliche antworten imme gerne. danke für deinen beitrag der hat mir weiterhgeholfen

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grundsätzlich entscheidet das die schulleitung. das ist kein gesetz,bei mir können die eltern es entscheiden,sollten sachen kaputt gehen von dem umbau der 8-13.klasse,

fällt die schule aus (sorry falls ich deine frage nicht richtig beantwortet habe,habe die nicht so richtig verstanden)