Arbeit bei Ausfall der Berufsschule unter 18?
Wegen dem Sturm fällt bei mir morgen die Berufsschule aus und bei mir in der Klasse kamen Fragen auf, wie das jetzt mit dem Arbeiten geregelt ist. Einige meinten, wenn man 18 sei, müsse man zur Arbeit und wenn man unter 18 sei nicht.
7 Antworten
Man muss zur Arbeit gehen. Ausser Zug ,Bus etc. fährt nicht ,dann einfach bein Betrieb bescheid geben.
Ihr werdet alle, egal welches Alter, zum Besuch der Berufsschule vom Betrieb freigestellt. Findet kein Berufsschulunterricht statt, müsst ihr somit auch alle unabhängig vom Alter in eure Ausbildungsunternehmen und dort regulär arbeiten. Wenn ihr wegen des Sturms zu Hause bleiben möchtet, muss das jeder von euch selbst dem Arbeitgeber klären, zum Beispiel durch spontane Genehmigung eines Urlaubstags oder eine unbezahlte Freistellung.
Da eine Freistellung von der Ausbildung i.d.R. nur gemäß den Regelungen nach Paragraf 15 BBiG für die Berufsschule erfolgt und diese alle den Besuch der Schule einschließen, ist bei Ausfall die Ausbildungsstätte aufzusuchen.
Schule fällt aus, müsst ihr Arbeiten, unter 18 und über 18, es gibt keinen Unterschied. Den Tag bekommt ihr ja bezahlt. Oder reichst Urlaub ein
Dann frag mal im Betrieb nach. Diese Aussage entscheidet.