Sturm kmh und öpnv?

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Ein Einstellen des Fahrbetriebs wird nicht am vorherrschenden Wind oder an seiner Böigkeit festgemacht. Wind ist nichts besonderes. Ein Zug, der mit 150 km/h durch die Gegend fährt, bewegt sich in einem Luftstrom von 150 km/h.

Der Verkehr wird eingeschränkt, wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände die Gleise verlegen, also zb. Bäume auf die Gleiskörper fallen können. Ansonsten wird nur die Höchstgeschwindigkeit auf einer Strecke befristet begrenzt.