Darf man aus Langeweile mit ÖPNV fahren und sitzen bleiben bzw. Wieder einsteigen, sofern man ein gültiges Ticket hat?

5 Antworten

Hallo,

sofern du über eine gültige Zeitkarte verfügst,kannst du innerhalb deren Geltungsbereiches alle Verkehrsmittel des ÖPNV solange nutzen, wie das jeweilige Fahrzeug fährt also bis zur Endhaltestelle oder bis zum Betriebsschluß,wenn das Fahrzeug danach leer weiterfährt,denn dann must du aussteigen.

Oder die Fahrt aus betrieblichen Gründen beendet wird und der Fahrer oder Triebfahrzeugführer die Fahrgäste zum Aussteigen auffordert.


xyz911  08.03.2020, 08:34

Man braucht bloß nicht unbedingt eine Zeitkarte

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OlafausNRW  08.03.2020, 15:14
@xyz911

In der Regel schon,denn bei den Tickets für eine einfache Fahrt gilt immer eine Zeitbegrenzung und meistens außerdem auch noch eine Wegbegrenzung,oder wie es in den meisten Tarifen heisst:

...Umwege oder Rundreisen sind nicht zulässig....



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xyz911  08.03.2020, 15:35
@OlafausNRW

Es gibt ja auch überall Tageskarten, mit denen kann man auch durchgehend fahren.

Außerdem gibt es bei Fahrkarten für einzelne Fahrkarten auch nicht unbedingt eine zeitliche Begrenzung.

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OlafausNRW  08.03.2020, 16:00
@xyz911

Eine Tageskarte ist aber eine "Zeitkarte" :-)

So, dann sag mir doch mal wo die Einzelfahrt NICHT beschränkt ist (In D natürlich)

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xyz911  08.03.2020, 16:01
@OlafausNRW

Ne, Zeitkarten sind Dinge wie Monatskarten oder Wochenkarten.

In Schleswig-Holstein und Hamburg beispielsweise. Du kannst dir für jede Fahrt in den Verbundgebieten von NAH.SH und HVV bis zu einen Tag Zeit lassen.

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OlafausNRW  08.03.2020, 16:16
@xyz911

Nein, unter Zeitkarten werden alle Tickets geführt, die für eine festgelegte Zeit gelten.Dabei gibt es dafür unterschiedlichste Namen wie zum B. Tati oder 24 Stunden -Ticket, was beides aber eine Tageskarte meint.

Und dein zweiter Satz ist so nicht richtig, im HVV gibt es doch die

-Kurzstreckenkarte

-Nahbereichskarte

Daneben gibt es ja dann die Ringe und da darfst du auch nicht unbergenzt fahren.

Mit Verlaub gesagt, der HVV ist ein ganz schöner Abzock-Laden ,denn die haben ja sogar noch "Bahnsteigkarten".

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xyz911  08.03.2020, 16:19
@OlafausNRW

Was den HVV angeht: Ich kenne deren Tarifsystem und Fahrkarten. Die von dir genannten Fahrkarten haben trotzdem keine zeitliche Beschränkung. Am gewählten Tag ist die Nutzungsdauer nicht eingeschränkt. Die Bahnsteigkarten sind übrigens so günstig, dass sie gerade einmal die Kosten für Bargeldverarbeitung und Fahrkartenpapier decken dürften.

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OlafausNRW  08.03.2020, 16:29
@xyz911

Nein aber eine "EINE Fahrt"-Begrenzung, was aufs gleiche rauskommt :-))

Die Bahnsteigkarten sind ein Witz ,aber ihre Kosten decken die mit Sicherheit, sonst gäbe es sie nicht.

Damit zockt man nur die Penner ab, oder wer sonst sollte sich auf U-Bahnhaltestllen 1 Stunde lang aufhalten ??

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xyz911  08.03.2020, 16:33
@OlafausNRW

Es macht durchaus einen Unterschied. Ich kann morgens in einen Bus einsteigen, mir eine Einzelfahrt kaufen, 2-3 Haltestellen später wieder aussteigen und meine Fahrt um 22 Uhr fortsetzen. Mit zeitlicher Beschränkung ginge das nicht.

Bezüglich der Bahnsteigkarten: Wirklich mehr als die Selbstkosten decken die nicht. Die gibt es, um Abgangskontrollen durchführen zu können. Damit wird niemand abgezockt, die sind für Leute die jemanden am Bahnsteig absetzen oder abholen möchten. Im Übrigen gelten die nicht nur für U-Bahnsteige.

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OlafausNRW  08.03.2020, 17:32
@xyz911

Nein, das kannst du nicht ,denn wenn du Aussteigst, beendest du die Fahrt :-)

Und vertu dich nicht damit, das Busfahrer dich tatsächlich am Abend weiter fahren lassen sollten.....die gucken nämlich

a) entweder nicht genau

oder

b) sorgen für 60 € "Kasse" fürs Unternehmen

Dazu ein Beispiel von hier.

Bei uns hier werden die Fahrer von Bussen und Strab/U-Bhan im Wechsel auch als Kontrollettis einegsetzt.

Der gleiche "Vogel" der dich noch einen Tag vorher als Busfahrer hat durchgehen lassen,schreibt dir am nächsten Tag einen "60er".

Und zu den Bahnsteigkarten.....lass dir doch keinen Bären vom HVV aufbinden :-)

Natürlich machen die damit Geschäft, sonst gäbe es das gar nicht.

Erstens mal besch**** die dmait die Verkehrsstatistik,denn wie du gerade selber bemerkt hast,zählen diese Bahnsteigkarten als Abgangskontrolle ,also im normalen Deutsch = eingestiegene Fahrgäste an dieser Haltestelle.

Das bringt schon einmal Fördergelder ein....:-)

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xyz911  08.03.2020, 19:29
@OlafausNRW

Doch, ich kann sehr wohl aussteigen und später weiterfahren. Das geht absolut problemlos, der HVV schreibt das auf seiner Website auch so.

Was deinen Unsinn von den Fahrgastzahlen angeht: Die werden in den Fahrzeugen erfasst, nicht in den Haltestellen.

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OlafausNRW  08.03.2020, 19:54
@xyz911

Das hier:

https://www.hvv.de/resource/blob/32916/02b8d1eedecbfc3d88e939e69c797d29/hvv-tarifbemessungslinie-sb34-pdf-data.pdf

Kennst du ?? :-)

Und zu den Fahrgastzahlen.....die Fahrzeuggeräte erfassen vieles, aber nicht wirklich die Fahrgastzahlen......diese "Träume" wurden shcon manchen EVU für viel Geld verkauft,bis man dann feststellen musste, das die Zahlen nicht stimmen.

Deswegen verdient sich der Autohersteller Porsche auch nebenbei was mit der Fahrgastzählung bei vielen deutschen Verkehrsunternehmen.

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xyz911  08.03.2020, 20:31
@OlafausNRW

Was soll das Dokument für eine Relevanz haben?

Im Übrigen funktionieren die Fahrgastzählanlagen gut genug, dass man noch immer Fahrzeuge damit ausstarten lässt.

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OlafausNRW  09.03.2020, 18:57
@xyz911

Das Dokument ist ein Teil der Tarifbestimmungen des HVV

Und nein, die besseren Straßenbahnen werden ab Werk so geliefert, weil Einkäufer selten "Praxiserfahrung" haben,für die ist eher das "All Inklusive" aber zum Halben Preis entscheidend...:-)

Siehe die DB-Triebwagen der Baureihe 632 der Bauart PESA aus Polen.

Aber als "Spielzeug" hast du da eine Strickleitern zum Entern dabei......*g* Kein Witz jetzt, als NOTAUSSTIEG sind in der ersten Klasse unter den Sitzen auf jeder Fahrzeugseite zwei Strickleitern .

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xyz911  09.03.2020, 19:08
@OlafausNRW

Das Dokument sind die Tarifzoneninfos der Schnellbuslinie 34, mehr nicht. Deine Behauptung, man dürfte Fahrten nicht unterbrechen ist nach wie vor falsch, der erste Absatz von https://www.hvv.de/de/fahrkarten/einzelkarten-tageskarten/uebersicht sagr da genau das gleiche wie ich.

Straßenbahnen gibt es in Hamburg übrigens nicht, die U-Bahnen werden lediglich nach BOStrab betrieben.

Und was die Einkäufer angeht: Die Fahrzeuge werden bei U- und S-Bahnen ja komplett zur Planung und zum Bau ausgeschrieben, da legt der Besteller alles selbst fest, es werden ja keine fertigen Angebote gekauft.

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OlafausNRW  09.03.2020, 19:47
@xyz911

Die habe ich einfach rausgepickt,da diese ja Teil des Tarifes sind und es sie für alle Linien gibt.

Dein Link zeigt aber nicht die Tarifbestimmungen , sondern ist Teil der normalen Webseite und daher rechtlich nicht relevant.

Das ganze wird ja schon in der Online-Bestellung relativiert, siehe:

https://shop.hvv.de/index.php/product/338/show/0/0/0/0/buy

Mit der Einzelkarte kann 1 Person am eingetragenen Geltungstag einmal fahren.

Denn dann könnte man doch äußerst billig den ganzen Tag fahren :-)

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xyz911  09.03.2020, 20:13
@OlafausNRW

Ich zitiere die Tarifbestimmungen des HVV-Gemeinschaftstarifes, Punkt 2.1 Bartarif, Einzelkarten:

Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel und Fahrtunterbrechungen sind zulässig.

Das ist definitiv rechtlich durchsetzbar.

Damit dürfte sich deine Behauptung das ginge nicht als unwahr heruasstellen. Mag vielleicht sein, dass Fahrkarten bei euch in NRW zeitbeschränkt sind und Fahrtunterbrechungen nicht erlaubt werden, aber in Hamburg und Umgebung ist das nunmal anders, sieh es ein.

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Nur solange bis du unnötig platz belegst der Gebraucht wird. In der rush hour zb


OlafausNRW  07.03.2020, 23:06

Blödsinn, solange man ein Ticket hat,kann man fahren bis zum Betriebsschluß.

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Nayes2020  07.03.2020, 23:07
@OlafausNRW

Nicht wenn du Nachweislich ohne Ziel fährst. Du blockierst ja damit platz

Außerdem ist es beim Autofahren ja equivalent verboten

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OlafausNRW  07.03.2020, 23:10
@Nayes2020

Was du meinst und was in den Tarifen und Beförderungbedingungen steht, ist aber total was anderes :-))

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Nayes2020  07.03.2020, 23:20
@OlafausNRW

Da steht auch was anderes interessantes. Der Busfahrer hat das Recht Leute rauszuwerfen wenns für ein reibungslosen Betrieb nötig ist. Spätestens dann würde es also greifen.

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OlafausNRW  08.03.2020, 15:21
@Nayes2020

Da irrst du dich,solange jemand im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist und weder Alkohol-oder Drogen komsumiert hat noch andere Fahrgäste belästigt, kann der Busfahrer dich nämlich gar nicht rauswerfen.

Denn mit dem Fahrausweis hats du ja eine Leistung bezahlt (Beförderung) und die kann das Beförderungsunternehmen nur unter den engen gesetzlich geregelten Bedingungen wie von mir genannt,ablehnen.

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xyz911  08.03.2020, 08:34

Man kann zu jeder Uhrzeit unnötig fahren

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Solange du kein Hausverbot hast, klar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lege jährlich etwa 30.000 Kilometer mit der Bahn zurück.

Ja, natürlich

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt