Studentenjob vs Minijob?

2 Antworten

Im Minijob werden für den Arbeitgeber ~30% an Abgaben fällig, während dies beim Werkstudijob nur Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 9,3% (Arbeitgeberanteil) sind.

Da bei einem Werkstudijob noch mindestens die Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen ist, liegt damit die Einkommensgrenze der Familienversicherung bei 587,50€. Unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerbeitrags zur Rentenversicherung könnte man sich mit dem Arbeitgeber auf einen „kleinen“ Werkstudijob mit höherem Stundenlohn einigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Noemi154 
Fragesteller
 18.02.2023, 11:20

Achsooo, Dankeschön für die Antwort :)

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 ein gutes Pferd springt nur so hoch wie es muss.

... und Dein Arbeitgeber will wohl der Reiter sein und die Zügel halten. 😉.. und höher springen lassen.

Soweit zu Pferden.

Meine Arbeitgeberin ist deswegen nämlich ein bisschen angesäuert. Es ärgert sie halt, dass ich nicht mehr Stunden mache.

Sonderbar. hat sie Dich denn nicht zu diesen Bedingungen eingestellt?

Falls sie es nicht (mehr) weiß, sollte sie mal in den Arbeitsvertrag schauen.

Übrigens zum Studenten-Job. Da fehlt es ihr wohl etwas an Wissen.

https://www.arbeitsrechte.de/sozialversicherungspflicht-student/


Noemi154 
Fragesteller
 18.02.2023, 11:22

Die Chefin ist generell ein bisschen sonderbar. Ich habe auch gar keinen Arbeitsvertrag, weil ihr das „zu viel Papierkram“ ist. Die Frau könnte mich eh jeder Zeit rausschmeißen.

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GutenTag2003  18.02.2023, 12:23
@Noemi154
Ich habe auch gar keinen Arbeitsvertrag,

Nun, Du hast einen Arbeitsvertrag, auch dann, wenn er nicht schriftlich fixiert ist.

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