Stromvertrag bei Umzug?
Hallo,
Ich musste aus beruflichen Gründen meine Wohnung wechseln und leider lässt mich meine alte Vermietung nicht aus dem Vertrag raus....
Damit ich nicht doppelt Strom zahle habe ich meinen alten stromvertrag gekündigt und werde die alte Wohnung nicht mehr betreten weder noch den Strom nutzen.
Meine alte Vermietung möchte allerdings, dass ich den Strom weiterfahren, muss ich die Kündigung zurück nehmen?....
Was interessiert es die Vermietung, ob du Strom in deiner Wohnung hast, oder nicht?
Das kann ich nicht beantworten
7 Antworten
Cool, du zahlst also ab Auszug bis zur Rückgabe der Wohnung die Grundgebühr vom Grundversorger. Da ist überhaupt kein Problem.
Zahlst du die nicht, weil du nicht auf die Post vom Grundversorger in die alte Adresse reagierst, dann wird er ziemlich sicher eine Adressermittlung durchführen und die dabei entstehenden Kosten zusammen mit seinen ausstehenden Forderungen bei dir eintreiben.
Mit "ich betrete die Wohnung nicht mehr" bist du bis zur offiziellen Übergabe an den Vermieter noch lange nicht raus.
Hast du dann das Wohnungsübergabeprotokoll mit Datum und allem, endet genau dort deine Zahlungspflicht und geht auf den Vermieter zurück.
Zunächst mal zählt Strom ja zu den Nebenkosten, über dessen Höhe der individuelle Verbrauch des Mieters gekoppelt ist. Wenn Du keinen Strom nutzt, verbrauchst Du auch keinen. Also besteht eigentlich kein Anlass, den Anbieter zu kündigen. Oder hab ich Dein Anliegen falsch verstanden?
Den Strom in der Wohnung und für eigene Maschinen zahlt man direkt an den Stromversorger und hat dafür einen Vertrag mit diesem.
Haus- und Heizungsstrom wird vom Vermieter über die Nebenkosten abgerechnet.
Ich habe nur meinen Vertrag auf die neue Wohnung übertragen und die alte nutze ich nicht mehr..
Es geht hier wohl um die Grundgebühr. Wenn du die nicht zahlst, weil du gekündigt hast, muss der Vermieter zahlen. Das könnte vor Gericht enden. Der Vermieter sollte besser die Wohnung vermieten, da hätte er mehr von.
Den Strom hat der zu bezahlen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Mietsache hat. Da gab es vor nicht allzu langer Zeit auch ein Grundsatzurteil dazu.
Konkret: Keine Rückgabe der Wohnung erfolgt, bist Du mit mindestens der Grundgebühr für die Grundversorgung mit dabei.
Ich würde bei Auszug auf jeden Fall eine Zwischenablesung durchführen, den Zählerstand dem bisherigen Anbieter und dem Grundversorger mitteilen und nach Möglichkeit den Hauptschalter ausmachen, wenn die Wohnung sowieso nicht mehr betreten werden soll.
Auch für eine leer stehende Wohnung muss Strom bezahlt werden. Hast du deinen Vertrag gekündigt, berechnet der Grundversorger dem Vermieter die Gebühren.